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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
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    10.736
    Es gibt viele Stellen, die kostenlose Erstgespräche für Rechtsberatungen anbieten. Ich würd mich mal an so jemanden wenden.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.06.2023
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    140
    Wird man dadurch denn so viel schlechter gestellt? Meine man darf die Werbungskostenpuschale + nen bestimmten Anteil (unterm Strich) behalten und den Rest bekommt man weniger Bafög?



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.10.2009
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    55
    Das Problem ist, dass man in einer Großstadt nicht alleine vom Bafög-Betrag leben kann und ein Minijob meinerseits ausgeübt wird. Durch die Aufwandsentschädigung würden dann erhebliche Beträge vom Bafög-Betrag gekürzt und zusätzlich müsste auf Beträge des Minijobs monatlich verzichtet werden. Nicht einfach zu erklären, aber Sozialpauschale, Werbungskosten und Freibetrag ergeben monatlich 520,-, die ohne Abzug normal hinzuverdient werden können. Beim Pflichtpraktikum werden die erst genannten beiden Punkte angerechnet (der Freibetrag nicht), welche wiederum dann nicht mehr für den Minijob angerechnet werden können. Ich kann es gerade nicht verständlich erklären, aber mir würde ein halbes Jahr einiges an Geld fehlen, was nicht wenig in der Summe ist, bis überhaupt die Aufwandsentschädigung gezahlt würde (da letztes Tertial). Für mich stellt es eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Als ich die Tertiale letztes Jahr gebucht hatte, gab es halt diese Aufwandsentschädigung nicht, das war alles bewusst und sorgfältig gewählt.
    ich bin momentan mit dem Marburger Bund in Kontakt und hoffe auf mehr Klarheit nächste Woche.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    21.08.2018
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    1
    Hey, ich kenne dein Problem gut da ich letztes Jahr auch Angst wegen der Aufwandsentschädigung und meinem Gehalt aus dem Minijob hatte. Damals hatte mir meine zuständige Sachbearbeiterin gesagt, dass die nur die Aufwandsentschädigung abziehen und ich normal weiter mein Minijob machen kann. Nur halt drauf achten, dass ich nicht die 520€ Grenze überschreite bzw. 450 €, weil wie du richtig gesagt hast die Werbunskostenpauschale und Sozialpauschale dann beim Minijob wegfallen. Alles leider sehr kompliziert und unnötig. Ich würde dir raten mit deinem/-r Sachbearbeiter/-in auszumachen, dass du erst in den Monaten, in denen du die Aufwandsentschädigung kriegst, dein Bafög gekürzt wird. Oder alternativ kannst du auch erst nach dem Ende des Studium den zuviel gezahlten Bafög-Betrag ratenweise zurück zahlen. So mach ich es . Dann hat man auch schon bisschen gearbeitet und richtiges Gehalt bekommen.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.10.2009
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    55
    Ich danke dir sehr, wie hilfreich! Ich hoffe, die lassen in dem Fall mit sich reden



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