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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Zitat Zitat von Einhornzuechterin Beitrag anzeigen
    Bislang ist es so, dass bei Überstunden (täglich) die Überstunden zwar erfasst, aber erst einmal nicht auf das Zeitkonto gutgeschrieben werden. Wir können über die Web-Anwendung eine Begründung für die Überstunden angeben (oder sie rauslöschen, wenn man z.B. das Ausstempeln vergessen hat) und sie werden dann von der Personaloberärztin zeitnah freigegeben.
    Das riecht mir übrigens auch tranig, bzw. vestehe ich es nicht. Wenn ich vergesse, mich auszustempeln, bin ich bis zum Folgetag eingeloggt. Diesen sehr offensichtlichen Fall sollte das System natürlich erkennen und eine Möglichkeit zur Nachtrag bieten. Aber in welchem Szenario findet denn ein Logout x Stunden nach regulärem Dienstende am selben Tag statt, ohne dass man tatsächlich noch da war? Wieso sollte so etwas nachträglich und sogar durch die AiWs selbst löschbar sein? Das schreit doch nach Missbrauch und wird dem Anspruch einer fälschungssicheren Zeiterfassung nicht gerecht.
    Geändert von Endoplasmatisches Reticulum (09.03.2024 um 18:08 Uhr)



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  2. #7
    Flacharzt
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    Sehr kreativ. Man könnte auch einfach mal den Personalrat um eine Stellungnahme dazu bitten.
    Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    kenne ich auch, dass die Überstundendokumentation von der Personalabteilung einen arbeitszeitgesetztkonformen Edit bekommt. Bei mir hat die Info an die Personalabteilung das zu unterlassen ausgereicht.



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  4. #9
    Platin Mitglied
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    Erinnert an die Klinik, wo ich mal in der Inneren war, wo einen das System automatisch nach 9 (? Möglicherweise war es auch eine andere Zahl) Stunden ausgeloggt hat, damit es keinen Ärger mit der Gewerbeaufsicht gibt.

    Es wurde aber in den Stellenangeboten mit elektronischer Zeiterfassung geworben...



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  5. #10
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Ist die „neue Anweisung“ schriftlich ergangen? Wenn bisher nicht: schriftlich nachfragen (Email), ob du das so richtig verstanden hast. Zudem oder alternativ den MB anfragen dort „anzufragen“. Ein Schreiben mit MB-Briefkopf an Personal- und Verwaltungsleitung „wirkt“ erfahrungsgemäß sehr schnell.
    In welchem Tarifbereich arbeitest du?
    Geändert von Anne1970 (10.03.2024 um 06:40 Uhr)
    Wissen macht nichts.



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