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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich finde es ehrlich gesagt schon ein Unding, dass man seine Überstunden begründen soll. Was genau außer „Arbeit nicht geschafft, weil zu wenig Leute für zu viel Kram“ soll da drinstehen? „Finde das Dienstzimmer so hübsch“, „Mag mein Zuhause nicht“ oder „Familie nervt mich, da bleibe ich lieber hier“????
    Ansonsten: Nicht mitmachen, schriftlich geben lassen, MB und/oder Personalrat um Stellungnahme bitten. Wobei ich von letzterem eher weniger erwarte. Aber dennoch…
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    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #12
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    kenne ich auch, dass die Überstundendokumentation von der Personalabteilung einen arbeitszeitgesetztkonformen Edit bekommt. Bei mir hat die Info an die Personalabteilung das zu unterlassen ausgereicht.
    Das ist Arbeitszeitbetrug schwarz auf weiß. Wenn du als Arbeitnehmer sowas machst, ist das einer der wenigen Gründe, für die du fristlos rausgeworfen werden kannst. Das finden Gerichte von Arbeitgebern überhaupt gar nicht cool.



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  3. #13
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Das ist Arbeitszeitbetrug schwarz auf weiß. Wenn du als Arbeitnehmer sowas machst, ist das einer der wenigen Gründe, für die du fristlos rausgeworfen werden kannst.
    Ja, vom Arbeitnehmer - der arbeitet schließlich insuffizient!

    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Ist die „neue Anweisung“ schriftlich ergangen? Wenn bisher nicht: schriftlich nachfragen (Email), ob du das so richtig verstanden hast. Zudem oder alternativ den MB anfragen dort „anzufragen“. Ein Schreiben mit MB-Briefkopf an Personal- und Verwaltungsleitung „wirkt“ erfahrungsgemäß sehr schnell.
    Da wäre ich vorsichtig. Wenn erst so eine Nachfrage-E-Mail kommt und kurz darauf ein Brief vom MB, kann der Chefkeks die Petze ableiten.



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  4. #14
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Und? Dann kann er das halt.
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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Und? Dann kann er das halt.
    Ich weiß nicht. Da würde ich eher ER zustimmen....
    Man muss es sich ja selbst nicht schwerer als nötig machen.
    Also: Wenn man plant den Marburger Bund einzuschalten, dann sollte man das der Verwaltung nicht unbedingt auf die Nase binden....

    Ich würde einfach mal beim MB anfragen, ob die ein Schreiben an die Personalverwaltung schicken können, ohne dass Namen öffentlich werden.
    Ist das nicht möglich würde ich mich vielleicht unter Bitte um Vertraulichkeit an den Betriebsrat wenden.
    Ich würde aber dazu zu raten, sich selbst möglich wenig zu exponieren
    Geändert von Nefazodon (10.03.2024 um 13:31 Uhr) Grund: "das" und "dass"
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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