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Dein Thema mit Feuerblick solltest du- wie oben schon geschrieben- nicht hier ausleben.
Back to topic:
Ja, Überstunden sollten „angeordnet“ werden:jedoch, wenn noch ein Brief fertiggestellt werden muss, ein dringendes Angehörigen-Gespräch nötig ist ( z.B bei schlechtem Verlauf oder nach OP oder um DNR/DNI zu besprechen) oder bei einem Notfall werden immer mal Überstunden anfallen, die ohne direkte „Anordnung“ gemacht werden müssen… das ist nunmal so, dass man nicht immer pünktlich den (Reflex- -) Hammer fallen lassen kann.
Um Überstunden möglichst zu vermeiden (das geht, wie gesagt nicht immer und ist ein Prozess), kann man selbst einiges beeinflussen.
Ich vertrete die These: Den Tag könnte man so strukturieren, dass es in der Regel keine Überstunden geben sollte (OA /CA Visiten können im Tagesverlauf so früh eingeplant werden, dass sie noch gut ausgearbeitet werden können, Briefe können schon bei Aufnahme (hier kann schon geplant werden: wann geht er wieder und wohin, was müssen wir bis dahin mit ihm machen) angelegt/diktiert und dann vor Entlassung (die ja meist auch nicht plötzlich und unerwartet erfolgt) ergänzt werden. Am Morgen kurz den Tag planen (inklusive eigener Pause und Arbeitsende ), möglicherweise mit einer Liste; als erstes ein kurzes Update mit der zuständigen Pflege (anhand der Stationsliste: was war, wer geht, Bedarfsmedikation? )- das vermeidet Unterbrechungen; eine Kurvenvisite (welche Untersuchungen sind gelaufen/stehen noch aus) vor der eigentlichen Visite; sich angewöhnen, Angehörige zurück!zurufen und sich nicht durch Störfaktoren (ungeplante Angehörigen-oder Telefongespräche z.B. ) unterbrechen lassen; für die Gespräche eine bestimmte Zeit am Tag vorsehen (15-30 min am Nachmittag z.B ) der Pflege kommunizieren:“Ich rufe heute oder morgen nachmittags zurück, bitte Name und Tel notieren“ „ Angehörige werden nicht zum Arztzimmer geschickt, um ungeplant anzuklopfen“
Die Arbeit im Krankenhaus endet nie. Man wird nie alles „fertig“ haben. Wichtig ist, was heute sein muss. Eltern, die ihre Kinder aus der Kita holen strukturieren ihren Tag so, dass das klappt: weil es muss!
Was übrigens gar nicht geht: ausloggen und weiterarbeiten ( nur der Vollständigkeit halber).
Hier ein Text aus 2019 bezüglich der im VKA geltenden Regelung, die man auf die verschiedenen Tarifgebiete übertragen kann:“(…)
Teil der Tarifeinigung mit der VKA ist die ab 1. Juli 2019 bestehende Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte elektronisch oder auf andere Art mit gleicher Genauigkeit zu erfassen(…)
Nach der neuen Regelung ist die Arbeitszeit so zu erfassen, dass die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte am Arbeitsplatz dokumentiert ist. Damit greift unsere Regelung auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zeiterfassung auf, geht aber hinsichtlich der Pflicht zur Dokumentation der gesamten Anwesenheit sogar darüber hinaus. Und gesamte Anwesenheitszeit bedeutet genau das: Pauschale Kappungen sind unzulässig! Unterlassene Erfassung ist unzulässig! Nachträgliche Manipulation ist ebenso unzulässig!
(…)
Natürlich durften auch bisher schon nachträgliche Änderungen, Kappungen oder Manipulationen – etwa mit dem Ziel, überlange Arbeitszeiten nachträglich als gesetzeskonform erscheinen zu lassen – nicht vorgenommen werden. Anders als bislang hatte dieses Vorgehen in der Regel aber deshalb kaum Folgen, weil es sich hierbei ja lediglich um einen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Arbeitszeitvorschriften handelte, der von den staatlichen Stellen häufig nicht geahndet wurde. Da die Bewertung als Arbeitszeit aber nicht mehr nur eine öffentlich-rechtliche Vorgabe ist, sondern eine arbeitsrechtliche – und damit finanziell relevant –, kann jeder ärztliche Beschäftigte selbst gegen diese Verstöße vorgehen, ohne auf Intervention der Aufsichtsbehörden angewiesen zu sein. Dafür reicht zukünftig die Unterstützung durch die Juristinnen und Juristen der Landesverbände – Anruf genügt!
Die nun gefundene Einigung hat einen weiteren gänzlich neuen Bestandteil: Durch die Feststellung, dass die gesamte Anwesenheitszeit als Arbeitszeit gilt, hat ein Verstoß gegen die Erfassungs- und Dokumentationspflicht nicht nur den Charakter eines Kavalierdelikts, sondern konkrete Folgen für den Arbeitgeber. Diese Regelung bedeutet nichts anderes als eine sogenannte Beweislastumkehr. Will der Arbeitgeber bestimmte Zeiten nicht als Arbeitszeit bewertet wissen, muss er künftig beweisen, dass die Ärztin oder der Arzt in der Zeit private Tätigkeiten oder solche Nebentätigkeiten verrichtet hat, die nicht Dienstaufgabe sind.
Elektronisch oder auf andere Art mit gleicher Genauigkeit
Die Erfassung der Arbeitszeit hat elektronisch oder auf andere Art mit gleicher Genauigkeit zu erfolgen. Das schließt aus unserer Sicht die händische Erfassung – etwa durch schriftliches Festhalten der Anwesenheitszeiten – ebenso aus, wie die nachträgliche Eintragung in Dokumentations- oder Dienstplanprogramme. Wie oben beschrieben, muss dabei die gesamte Anwesenheitszeit ohne irgendeine Bewertung und für alle Dienstarten dokumentiert werden; ob die Erfassung dabei mit der gleichen Genauigkeit wie die elektronische erfolgt, wird im Einzelfall zu klären sein.“