teaser bild
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.11.2022
    Beiträge
    37

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Vielleicht an diejenigen unter uns, die sich die Kopfschmerzen mit der Steuer antun und nicht darauf vertrauen, dass alles schon so stimmen wird.

    Soweit ich weiß, werden Sonntagszuschläge und Nachtzuschläge steuerfrei bezahlt, wenn sie stundengenau berechnet werden und nicht "pauschal" bezahlt werden. Ebenso sollen Nachtzuschläge im BD steuerfrei sein, wenn sie 25% des BD-Stundenlohns nicht übersteigen.
    Soweit so gut.

    In meinen Abrechnungen kann ich das allerdings nicht nachvollziehen.
    Mein Steuerbrutto ist zwar niedriger als das Gesamtbrutto, allerdings kann ich da hin und her rechnen wie ich lustig bin, die Differenz ergibt sich in keiner Konstellation. Wenn ich die steuerfreien Zuschläge aufaddiere, sollte das Steuerbrutto noch niedriger sein. Da geht es um ca. 100-200€ "zu viel versteuertes" Einkommen monatlich und somit um fast 1000€ netto aufs Jahr gerechnet. Bei den dutzenden Nachverrechnungen mit unzähligen Lohnsteuer-Einmalzahlungen, die ich bekomme, weiß ich gar nicht wie ich da irgendwas nachvollziehen soll.

    Habt ihr da Tipps und Tricks? Oder hilft da nur noch der Steuerberater?

    Meine Ansprechpartnerin in der Entgeltabrechnung ist eine absolute Furie, die alles gnadenlos als Unsinn bezeichnet und verdient eigentlich die fristlose Kündigung, da komme ich auch nicht weiter.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    In meiner Abrechnung steht in jeder Zeile ein kleines Kürzel dabei ob es lohnsteuerrelevant ist oder nicht.
    Das ist eine eigene Spalte ob es zum Steuerbrutto oder zum Sozialversicherungsbrutto zählt, ob es Zusatzversorgungspflichtig ist oder es zum Gesamtbrutto gezählt wird.
    Meine Rufdienste (Pauschalen, Einzelabrechnung, Arbeitsaufkommen etc.) zählt dann für alles, mein Nachzuschlag nicht ins Steuerbrutto, schon ins Sozialversicherungsbrutto usw...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook