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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

    Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?

    Ehrlich gesagt kann ich es mir nicht vorstellen aber gibt ja viel...



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  2. #22
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    Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

    Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?

    Natürlich ist mir auch klar dass der Dienst besetzt werden muss aber jeder hat ja auch sein privatleben und es kann mMn nicht erwartet werden dass immer jemand bereit ist einzuspringen (in einem meiner PJ häuser wurde penibel auf die Einhaltung der 4 Dienste/Monat geachtet und ohne wenn und aber leihärzte für den Rest der dienste engagiert aber klar bei einem kurzfristigen Ausfall ist das schwierig)



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  3. #23
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    Ganz letztendlich kommt es darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ich gehe mal vom 0815 Tarifvertrag aus der eine Zusatzklausel enthalten wird, dass du zu Mehrarbeit, Arbeit am Wochenende und Diensten bereit ist,. Plus einen Passus der die Dienstform (z.B. Bereitschaftsdienst definiert).

    Der Arbeitgeber hat bzgl. des Arbeitseinsatzes ein sog. Weisungsrecht. Das hat er jedoch mit Erstellen des Dienstplans ausgeübt. In diesem Dienstplan kann er dich einteilen wie er will solange er Arbeitsrecht und Tarifrecht (falls du drunter fällst) berücksichtig. Z.b. in VKA nur 4 BD Dienste im Monat.. aber auch das kann seeeeeehr flexibel gehandhabt werden ohne dass man erst mal was dagegen machen kann.
    Änderungen danach benötigen die Zustimmung des Arbeitnehmers. Also nein. Ganz offiziell darf dir kein Nachteil entstehen wenn du Mittwoch Abend angerufen wirst und die Dienstübernahme für Donnerstag ablehnst.

    Ganz inoffiziell:
    1) Du hast Probezeit. Je nach Fachrichtung macht man da schon innerhalb der Probezeit Dienste und wird gebeten einzuspringen. Kündigungen in der Probezeit bedürfen keines Grundes.. (und je nachdem wie hoch die Bewerberanzahl für dein Fach so ist /der Andrang an diesem einem Haus *könnte* das ein Grund sein warum man dich lieber nicht durch die WB schleifen will)

    2) Die WB ist alles andere als fair. Dem CHA oder LOA findet die Nase deines Kollegen schöner? Rate mal wer die Rotation bekommt.. Der Punkt macht mich auch regelmäßig wütend aber ist nicht wegzudiskutieren. Verscherze es dir mit deinem Ausbildern nicht all zu sehr..

    Paar Tipps: Nie in der Freizeit ans Telefon gehen. Keine WhatsApp Gruppen mit den Ach so netten Kollegen pflegen. Immer eine gute Ausrede parat haben die nicht überprüft werden kann und keine Details enthält: Morgen? Da hab ich nach der Arbeit einen super wichtigen Termin der seit 4 Monaten geplant wurde, der lässt sich nicht verschieben. Nächstes Mal dann wieder gerne.



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  4. #24
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    Zitat Zitat von izzy17 Beitrag anzeigen
    Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

    Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?

    Natürlich ist mir auch klar dass der Dienst besetzt werden muss aber jeder hat ja auch sein privatleben und es kann mMn nicht erwartet werden dass immer jemand bereit ist einzuspringen (in einem meiner PJ häuser wurde penibel auf die Einhaltung der 4 Dienste/Monat geachtet und ohne wenn und aber leihärzte für den Rest der dienste engagiert aber klar bei einem kurzfristigen Ausfall ist das schwierig)
    Naja, Du sagst es ja selbst....ein kurzfristig freigewordener Dienst muss irgendwie besetzt werden.
    Und wenn sich wirklich keiner freiwillig findet, dann muss halt jemand bestimmt werden.
    Das ist immer eine sehr unangenehme Situation.
    Letztlich muss man da aber auch sagen: Augen auf bei der Berufswahl!
    Die Situation irgendwann mal einspringen zu müssen, wird sich nicht ganz vermeiden lassen.

    Zusätzlich zu den Tipps von Spektralleuchte möchte ich noch ergänzen: wenn Dienste frei werden, die dir verhältnismäßig gut in den Kram passen, solltest Du überlegen, dich proaktiv dafür zu melden, um andere Dienste dann ablehnen zu können.
    Denn wenn es zu "Zwangsverpflichtungen" kommt, werden meist die herangezogen, die sonst nie einspringen....
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #25
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    Meine Erfahrung an bislang 3 Kliniken hat auch gezeigt, dass es absolut nicht realistisch ist, zu erwarten, dass der Hintergrund regelmässig die Vordergrunddienste übernehmen wird, wenn jemand kurzfristig ausfällt. Natürlich wird da zuerst bei den AÄ gefragt und es kommt regelmässig zu Situationen wie "Keiner verlässt den Raum, bis der Dienst vergeben ist". Um sowas zu vermeiden, hat uns das Führen einer Liste, wer wie oft eingesprungen ist, sehr geholfen. Ich denke, Assis sind gut beraten, diese Probleme intern zu lösen, kollegiale Lösungen zu finden (auch Diensttausch usw), anstatt solche Problem auf eine Ebene höher zu verweisen. Im Zweifel steht der/die OA am nächsten Tag auch für eure Betreuung nicht mehr zur Verfügung und das macht euren Job auch nicht leichter. Und in den meisten Arbeitsverträgen stehen eben Klauseln drin, dass die Teilnahme am Vorgergrund-Dienst verpflichtend ist. Wer damit ein Problem hat, hat wohl leider den falschen Beruf gewählt. Was nicht heisst, dass man immer und überall zur Verfügung stehen muss.



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