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Hallo!
Ich werde mein Studium im Juni abschließen und vermutlich im Juli meine Approbation erhalten. Ich habe eine Jobzusage ab dem 01.01.2025, d.h. fünf Monate zu überbrücken.
Da ich vor und während des Studiums mehrere Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, müsste ich ja Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? V.a. geht es mir um die Krankenversicheurng.
Hat damit jemand Erfahrung? Eine temporäre Stelle in irgendeiner Abteilung anzutreten halte ich für sinnlos, v.a. da ich die Mindestanerkennungszeit für die Weiterbildung von 6 Monaten nicht vollbekommen würde.
Eine Vermittlung in meinen alten Beruf (Rettungssanitäter) möchte ich nicht, da ich ja als Arzt im Rettungsdienst in Konfliktsituationen kommen könnte (müssen vs. nicht dürfen).
Oder würden sie sagen, da ich den C1-Führerschein habe "Wir haben einen Job als Lieferwagenfahrer für dich"
Hat jemand Erfahrung? Macht eine Arbeitslosenmeldung für mich Sinn oder würde ich trotz Arbeitszusage in 5 Monaten irgendwohin vermittelt?