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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Matzexc1 Beitrag anzeigen
    Hier übrigens ein Urteil von 2017 zu dem Thema:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/...r-7419045.html
    Interessant hier zu lesen, dass kein Arzt die beiden anscheinend "verklagt" hat. Wer hat die denn dann angegangen? Der Bestatter? In meinem RDB wird immer ein Notarzt hinzugezogen, um den Exitus eben zu bescheinigen. Bisher habe ich da NIE was auszusetzen gehabt. Wie auch? Nulllinie ist Nulllinie. Und davon auszugehen, dass man dann vor Ort anfängt, weil die Sanis es "verbockt" haben, naja...vorstellbar, aber dann müsste man so ziemlich viele Ärzte in Kliniken/Praxen oder eben auch Laien belangen.

    und ich kann mir nicht vorstellen, das Sanitäter z.B. ein Kind oder eine Schwangere schulterzuckend irgendwo nicht reanimieren und den Notarzt abbestellen.



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  2. #12
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    Zitat Zitat von rechter Purkinjeschenkel Beitrag anzeigen
    Sanitäter ohne keine ärztliche Approbation stellen den Tod fest und entschließt sich, auf eine Reanimation zu verzichten, bestellt den Notarzt ab und ein Gericht findet das alles okay?
    Wäre ich der Notarzt gewesen wäre ich trotzdem angerückt. Mit Polizei. Und hätte dafür gesorgt, dass diese Sanitäter keine einzige Minute mehr in ihrem Job arbeiten. Denn das geht ja nun mal überhaupt nicht!
    Oh je, du solltest ganz objektiv mal in dich gehen. Wie gesagt: ja, den Tod darf nur ein Arzt feststellen und abbestellt ist vielleicht formal nicht gut gewesen, aber es geht da eher um ein Stück Papier, nicht um das medizinische Outcome.



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  3. #13
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    Aber das aus dem Zeitungsartikel ist ja ein ganz anderes Thema.

    Da geht es eigentlich primär darum, dass der Tod von Menschen festgestellt wurde, die das rechtlich nicht dürfen. Das Thema Reanimation ja oder nein scheint in diesem konkreten Fall nur ein Randthema zu sein.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Interessant hier zu lesen, dass kein Arzt die beiden anscheinend "verklagt" hat. Wer hat die denn dann angegangen? Der Bestatter? In meinem RDB wird immer ein Notarzt hinzugezogen, um den Exitus eben zu bescheinigen. Bisher habe ich da NIE was auszusetzen gehabt. Wie auch? Nulllinie ist Nulllinie. Und davon auszugehen, dass man dann vor Ort anfängt, weil die Sanis es "verbockt" haben, naja...vorstellbar, aber dann müsste man so ziemlich viele Ärzte in Kliniken/Praxen oder eben auch Laien belangen.

    und ich kann mir nicht vorstellen, das Sanitäter z.B. ein Kind oder eine Schwangere schulterzuckend irgendwo nicht reanimieren und den Notarzt abbestellen.
    War nicht herauszulesen wer geklagt hat, aber die Leichenschau macht ja dann der Hausarzt oder es war der eine Angehörige dem das nicht gepasst hat.
    Ondansetron hat auch mal zu einer Klage geführt und zur Verurteilung eines Notarztes und dabei ging es nur das Ondansetron präklinisch ein off label use ist.

    Ich kenne es auch so das zu jeder Rea ein Notarzt mitfährt, einer muss ja die Todesfeststellung rechtsgültig ausstellen
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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  5. #15
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    Zitat Zitat von rechter Purkinjeschenkel Beitrag anzeigen
    Noch mal:
    Ich frage mich, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ihr meint, auf eine Reanimation verzichten zu können?
    Patientenverfügung? Schon mal eine durchgelesen? Der Wortlaut trifft auf 99% der präklinischen Reanimationssituationen nicht zu!
    Angehörigenaussagen? Schon mal drüber nachgedacht, dass der pflegebedürftige Opa vielleicht eine Last ist und man über sein Ableben vielleicht nicht so richtig traurig ist?
    Teamkonsens? Haftet euer Team mit? Hat es auch Medizin studiert?
    Aussichtslosigkeit? Wer von euch kann präklinisch eine Elektrolytentgleisung oder eine Lungenembolie mit absoluter Sicherheit ausschließen?

    Was ihr mit eurer Approbation anstellt, ist mir persönlich egal. Aber jeder Gutachter wird euch vor Gericht sowas von die Hose ausziehen!
    Nochmal: oh je...oh je...oh je...

    Ich weiß nicht, ob ich einen freien Tag für dich hier investieren soll, anscheinend bist du noch nicht lange im Geschäft, anders erklärt sich dieses Schwarz-Weiß-Denken nicht oder welches Trauma du verarbeitest.

    Ansonsten: Arzt-Sein, Medizin machen und realistisch betreiben ist eben facettenreicher als "WO PAPIER? WO STEMPEL?".

    1. Schon klar: DU trägst die Verantwortung, aber eben nicht nur. Viele Urteile weisen in die Richtung, dass zunehmend das ganze Team befragt wird bei zweifelhaften Ausgängen. In beide Richtungen: unterlassen oder zu viel gemacht.
    2. Wenn du damit nicht klar kommst, oder bei gewissen Dingen nicht schlafen kannst, niemand zwingt dich, nur zu! Aber du musst damit leben, dass es Empfehlungen und Konsens anderer Menschen/Fachgesellschaften gibt, die sich mit deinen Wertvorstellungen nicht decken müssen.
    3. Niemand zwingt den Arzt, eine unrealistische Vielzahl an Diagnostik zu betreiben, bevor jemand sterben darf. Ansonsten wärst du auch als Klinikarzt immer mit einem Bein im Knast. Hast du auf der Intensivstation immer ein CT an der Hand? Ein MRT? Eine genetische Analyse eines superseltenen irgendwas-dings-bums im Blut? Könnte der abgetrennte Kopf nicht irgendwie doch angenäht werden? Könnte die Schnappatmung nicht doch eine Atmung sein? Könnte/hätte/wäre.

    Deshalb heisst es ja: im "ZWEIFEL" fang an. Hindert dich keiner dran. Du wirst halt mehr Leute reanimieren, die dann entweder nicht überleben (oder mit einem grottigen CPC), aber besser schlafen.



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