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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Dr.med.Räscher Avatar von unico
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    Hallo ihr Lieben

    Ich plane die Facharztprüfung Kinder- und Jugendpsychiatrie in der AEKNO zu machen.
    Hierfür ist Voraussetzung Gutachten zum Prüfungstermin mitzubringen:

    https://www.aekno.de/aerzte/weiterbi...i-der-pruefung

    Für mich, da noch laufend unter WBO Fassung 2014, heisst das vermutlich 5 (!) Gutachten mitbringen.

    Mir ist gemäss der dort aufgeführten Infos (die für alle FA-Titel gelten) allerdings nicht klar, was dies konkret für meinen KJP Bereich bedeutet.
    Gutachten in den dort genanntent Bereich sind im KJP Bereich selten.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen, vielleicht ist ja rein zufällig jemand hier im Forum dort zur Prüfung gegangen?
    Immerhin kann man FA-Prüfungs-Protokolle zur Uni Düsseldorf bei medi-learn aus den letzten Jahren finden. Aber die Ersteller sind dabei - sinnvollerweise - nicht genannt.

    Alles Liebe



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Unico. Gutachten ist ein weiter Begriff. Bei uns zählen auch Gutachten für 35a oder vorläufige Unterbringungsgutachten. Sind zwar nicht ausführlich und sicherlich auch nicht komplex, aber das ist ja auch nicht gefordert. Aber was die dortige Ärztekammer verlang , k.A., wurde woanders getestet.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Gutachten sind doch nicht selten? Also dazu zählen auch Gutachten im Hauptsacheverfahrungen zu 1631 b oder so



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  4. #4
    Dr.med.Räscher Avatar von unico
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    Die im Link genannten Gutachten zählen auf

    Gutachtentypen
    In der gesetzlichen Rentenversicherung -Funktionsgutachten

    In der gesetzlichen Unfallversicherung - Kausalitätsgutachten

    Im sozialen Entschädigungsrecht - Zusammenhangsgutachten

    Im Schwerbehindertenrecht -
    Finalitätsgutachten

    Geändert von unico (02.04.2024 um 21:06 Uhr)



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