Wenn es den VKA-Tarifvertrag wäre mein Verständnis, dass eine Einordnung in Stufe 6 EG I erfolgt, da
es eben nicht der eigentliche FA ist, aber für die Stufenzuordnung die Fachrichtung egal ist.Entgeltgruppe II:
Fachärztin/ Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
Protokollerklärung zu Buchst. b:
Fachärztin/ Facharzt ist diejenige Ärztin/ derjenige Arzt, die/ der aufgrund
abgeschlossener Facharztweiterbildung in ihrem/ seinem Fachgebiet tätig
ist.
"Stufe 6: nach fünfjähriger ärztlicher Tätigkeit"
Quelle
Das mag aber jmd hoffentlich noch sicher wissen und mich sonst korrigieren.
Letztendlich ist aber auch das Verhandlungssache