Auf welcher Rechtsgrundlage wird das Heft einbehalten? Es ist laut Aufsicht Eigentum des IMPP (also nicht des LPAs). Was wohl passieren würde, wenn man bis zum Ende bleibt und sich weigert das Heft abzugeben?
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Absolut, da stimme ich dir zu. Fair ist es nicht, aber was sollen wir jetzt machen? Es lässt sich daran wohl nichts ändern, wenn es an dem eigenen Standort so festgelegt wurde. Dass da so eine unterschiedliche Handhabung überhaupt möglich ist, verwundert mich auch. Ich weiß aber zumindest von hier (Leipzig), dass es letztes Jahr im Herbst schon genauso war.
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Auf welcher Rechtsgrundlage wird das Heft einbehalten? Es ist laut Aufsicht Eigentum des IMPP (also nicht des LPAs). Was wohl passieren würde, wenn man bis zum Ende bleibt und sich weigert das Heft abzugeben?
Beim M1 war es in RLP so, dass wir das Heft vom ersten Tag erst zusammen mit dem vom zweiten Tag dann am zweiten Tag mitnehmen durften. Fand ich auch nicht schön, aber gab dazu scheinbar ein Verwaltungsgerichtsurteil, dass das rechtens ist.
Jetzt beim M2 dürfen wir die Hefte am Ende der Prüfung mitnehmen (wenn man vorher abgibt, kann man sie dann abholen oder halt am Tag drauf mitnehmen).
Habt ihr in Sachsen und Sachsen-Anhalt mal gefragt, ob ihr dann am Donnerstag alle drei Aufgabenhefte mitnehmen dürft?
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Hi alle. Am dritten Tag durfte man in Sachsen nach Prüfungsschluss in den letzten Jahren die Prüfungshefte mitnehmen. Wir haben dann halt am dritten Tag verglichen. Ich wünsche allen viel Erfolg für Tag 3.