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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    hmm, ok. Also ich habe dem LPA trotzdem einfach mal geschildert, mal schauen, wie sie sich entscheiden werden:
    Art der Kommentierung: Formal
    Darstellung:
    Hier sind B und fraglich auch A richtig
    Begründung:
    A beschreibt in dieser Schreibweise NeurOpraxie keinen pathologischen Zustand, lediglich NeurApraxie, wovon hier allerdings nicht die Rede war. Axonotmesis hingegen ist nach der Sunderland-Klassifikation Stufe 2 der peripheren Nervenläsionen und wäre damit plausibel. Nun daher die Frage: Haben Sie sich verschrieben und meinten die NeurApraxie oder war der Schreibfehler gewollt und es konnte tatsächlich nur Antwort B richtig sein?
    Literatur:
    https://academic.oup.com/brain/artic...xt&login=false



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  2. #7
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    Bitte beachte, dass nicht das LPA, sondern das IMPP für das Anfechten kontaktiert werden sollte. Das kannst du über diesen Link machen: https://www.impp.de/pruefungen/allge...ommentare.html

    Wir haben für dieses Anfechten scheinbar nur bis Sonntag Zeit. Wenn du es also bisher nur beim LPA eingereicht hast, würde ich es noch beim IMPP einreichen. Es sei denn, du meinst mit LPA eigentlich das IMPP



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  3. #8
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    Ja, oops, klar ich meinte IMPP, genau den Link habe ich auch genutzt Danke



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