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Steht aber auch :
Befunde, bei denen eine medikamentöse Therapie der Osteoporose indiziert sein kann und die Knochendichtemessung damit nach dem Beschluss des G-BA zur Kassenleistung wird, sind beispielsweise:
• Frakturen an Wirbelkörpern oder Oberschenkelknochen,
• hochdosierte Behandlung mit oralen Glukokortikoiden wie Cortison (die Einnahme von Cortison über eine längere Zeit gilt als ein Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Osteoporose'),
• Vorliegen bestimmter Risiko-Erkrankungen (u.a. Diabetes Typ 1, Rheuma, Rau-chen/COPD, Herzinsuffizienz, Epilepsie, Zöliakie) in Verbindung mit alters- und ge-schlechtsbedingt erhöhtem Frakturrisiko (z.B. bei Frauen nach der Menopause).8
Was auch bedeuten kann dass Antwort C „Berücksichtigung von Risikofaktoren als Voraussetzung zur Feststellung der Diagnose Osteoporose
Richtig sein kann
https://www.verbraucherzentrale.de/s...htemessung.pdf