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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
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    Und zu guter letzt, wenn man denkt er sei nicht einwilligungsfähig, hat er bestimmt eine Ehefrau, die eine Ehegattennotvertretung unterschreiben könnte und man macht die Aufklärung nochmal gemeinsam. Zusätzlich muss man wohl klären, warum er gerade so reagiert hat.



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  2. #12
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    3.757
    Wenn du auf einer internistiscgmhen Station bist: Einwilligungsfähigkeit von Psychiater prüfen lassen. Es bestehen ja offensichtlich Zweifel. Wenn sie dann nachfrägt was der Psychiater macht, würde ich deine Antworten bringen ...



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    18.08.2009
    Beiträge
    168
    Diese Frage begegnet mir als Konsiliarius fast täglich.
    Und immer lautet meine erste Frage:
    „Es gibt keine Betreuung, aber gibt es Angehörige mit einer Vorsorgevollmacht?“
    Dann wird viel herum telefoniert, dann lautet die Antwort oft „Ja“. Und dann ist das Problem gelöst.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    5
    Zitat Zitat von GloriaSchmidt Beitrag anzeigen
    Diese Frage begegnet mir als Konsiliarius fast täglich.
    Und immer lautet meine erste Frage:
    „Es gibt keine Betreuung, aber gibt es Angehörige mit einer Vorsorgevollmacht?“
    Dann wird viel herum telefoniert, dann lautet die Antwort oft „Ja“. Und dann ist das Problem gelöst.
    .....
    Zitat Zitat von hanna:95 Beitrag anzeigen
    "Sie klären einen 70jährigen Patienten für eine elektive, aber zeitnah notwendige Koloskopie auf. Die Indikation ist gegeben. Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht liegt nicht vor, der Patient steht nicht unter Betreuung.



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  5. #15
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    Zitat Zitat von thh Beitrag anzeigen
    .....
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