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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.10.2002
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    Berlin
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    Hallo!
    Weiß jemand Rat?!
    Ich möchte meine Praxisfamulatur in einer Pravatpraxis machen. Der Arzt ist selbstständig tätig und nicht als niedergelassener Arzt in der Kassenärztlichen Vereinigung. Er ist als vollapprobierter Facharzt Mitglied in der LÄK.
    Ist zur Anerkennung der Praxisfamulatur beim LPA die Niederlassung des Arztes und KV-Mietgliedschaft Grundvoraussetzung oder reicht das führen einer Praxis aus?
    Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.

    Vielen Dank.



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  2. #2
    LA Avatar von alex1
    Mitglied seit
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    "Just treat!"
    Beiträge
    724
    Solange dem Stempel zu entnehmen ist, daß er eine Praxis führt, sollte es eigentlich kein Problem sein.



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  3. #3
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
    Mitglied seit
    22.03.2002
    Ort
    2 linke Handschuhe bitte!
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    bei uns ist TRUS ein muß!!!!
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    ein kurzer anruf beim lpa berlin wird nicht schaden. hier in hessen ist es so, daß nur famulaturen anerkannt werden, die man in einer gelisteten praxis macht. wenn du denen also die frage stellst ob die famulatur dir anerkannt wird ist dein problem gelöst.
    ich denke urologisch!




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