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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Hallo ihr lieben,

    mein Problem ist folgendes: Das 1. Stex wird von unserer Uni voraussichtlich gar nciht mehr angeboten!!
    Andererseits muss man ja gewisse Leistungsnachweise für's Bafögamt erbringen!! Gehört das 1. Stex da auch noch zu, vor allem mit dem Hintergrund der neuen Studienordnung?
    Ich mag nicht beim Bafögamt zu fragen



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  2. #2
    Avatar von Pünktchen
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    Du musst dem BaföG-Amt nur ein leistungsnachweis am Ende des 4. Semesters (Grundstudiumende) nachweisen, daß du alle erforderlichen Scheine fürs Physikum hast (da man nen Weiterförderungsantrag bis 31.07 stellen sollte) und nach dem bestandenen Physikum musst du nur noch dein Physikumszeugnis einmal vorzeigen. Also kein 1.Stex-Zeugnis und auch kein 2.Stex-Zeugnis werden verlangt

    weitere Leistungsnachweise sind nicht mehr erforderlich...dann zahlt das Amt eh nur bis Regelstudienzeitende....

    You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Danke

    Hab' schon befürchtet, die Uni wegen sowas wechseln zu müssen...



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