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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Weiß vielleicht einer von euch was man machen muss, wenn man Einspruch gegen den IMPP-Bescheid bzw. gegen einzelne Fragen einlegen möchte oder wo man Informationen dazu finden kann? Vielleicht gibt es hier ja noch mehr Leute denen nur einige Punkte bis zum Bestehen oder der nächst besseren Notenstufe fehlen und die einige Fragen anfechtbar finden. Vielleicht könntet ihr diese Fragen mit Begründung, am besten Lehrbuchangabe, hier reinschreiben, dann könnten man sich zusammenschließen. Danke



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  2. #2
    Dr. med. Dr. med. dent. Avatar von turinep
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    Die Postadresse ist auf der Homepage des IMPP zu finden - www.impp.de
    Aber Einsprüche werden dort nur in der Woche nach dem Examen akzeptiert, jetzt, wo die offiziellen Ergebnisse draussen sind, wird man daran wohl nicht mehr viel ändern können.



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  3. #3
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    Moin!
    Ich bin da nicht so sicher, ob man nicht doch Einspruch einlegen kann!
    Schließlich ist es doch eine Art amtlicher Bescheit, also sollte es möglich sein.
    Meines Wissens nach ist es dann so, dass man Einspruch einlegt (schriftlich, versteht sich) und am besten noch mit der Begründung, warum bestimmte Fragen nicht gewertet werden sollten. Ob das IMPP dann so eine Art Komission zur Beurteilung einsetzt oder so, weiss ich nicht, schlimmstenfalls müsste man klagen.
    Jedenfalls wird deine Note dann ggf. noch geändert. Alle, die es versäumt haben, Einspruch einzulegen, haben ja die Note akzeptiert und haben dann keinen Vorteil von der Entscheidung.
    Also: Ich würde bei knappem Ergebnis auf jeden Fall Einspruch einlegen, das kostet nicht mehr als das Porto!
    Übrigens suche ich auch noch nach Seiten, auf denen gute Begründungen für die Anfechtbarkeit einzelner Fragen zusammengefaßt sind, also wenn du schon was gefunden hast...
    Viel Erfolg
    Stefan



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