Das LPA Baden-Württemberg schreibt dazu:
Die Note vom 1. Stex ist eh eine glatte Note, die anderen beiden gehen vermutlich jeweils mit 2 Nachkommastellen in die Rechnung ein (sonst hätte man die ja damals nicht ausrechnen brauchen).Nach Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird unter Berücksichtigung der Note für den 1. und 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine Gesamtnote gebildet. Die Note für den 1. Abschnitt wird mit 1, die Note für den 2. Abschnitt mit 3, die Note für den 3. Abschnitt mit 2 vervielfacht. Die Summe der so gewonnenen Zahlen wird durch 6 geteilt. Die Gesamtnote wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet. Die Gesamtnote lautet "sehr gut" bei einem Zahlenwert bis 1,5 "gut" bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5 "befriedigend" bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5 "ausreichend" bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4