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    Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
    Wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat, kann man im Wege einer sog. einstweiligen Anordnung über das Verwaltungsgericht nur ein vorläufiges Zeugnis einklagen, mit dem man dann u.U. weiterstudieren kann. Man verliert auf jeden Fall ein Semester. Ein Weiterstudium mit gerichtlicher Hilfe während dieses einen Semesters ist nicht möglich.

    Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!
    Geändert von DoktorW (25.08.2005 um 12:07 Uhr)



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