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    Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
    Wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat oder mit einer Note nicht recht einverstanden ist, muß man den Prüfer am Ende der Prüfung um Erläuterung bitten. Er muß sodann die Stärken und Schwächen in der mündlichen Prüfung im einzelnen darlegen. Er ist verpflichtet, insbesondere zu begründen, warum man eine bestimmte (schlechtere) Note erhalten oder nicht bestanden hat. Wird dies verweigert, sollte man sofort an das Prüfungsamt schreiben. Gibt es keine Begründung, ist die Prüfungsentscheidung aufzuheben. Man hat einen neuen Versuch.
    Jede mündliche Prüfung muß protokolliert werden. Es ist unerläßlich, daß die einzelnen Themengebiete, Leistungen, Stärken und Schwächen notiert werden. Ist die Prüfung nicht bestanden, muß eine ausführliche Begründung hierfür notiert werden.

    Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!
    Geändert von DoktorW (25.08.2005 um 12:06 Uhr)



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