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    Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
    Grundsätzlich kann man sein in Deutschland begonnenes Studium im Ausland fortsetzen und dort abschließen. Möchte man nach Abschluß des Studiums im Ausland nach Deutschland zurückkehren, um hier zu arbeiteN, prüfen die Landesprüfungsämter die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses im Ausland. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor einem Auslandsstudium bei der deutschen Behörde erkundigen, ob gerade die gewünschte Universität bei Rückkehr hier "anerkannt" wird.
    Problematischer ist der Sachverhalt bei nicht bestandener Prüfung mit anschließender Fortsetzung im Ausland. Bei endgültigem Nichtbestehen konnte man früher beispielsweise in Österreich weiter studieren und den dort erworbenen Abschluß in Deutschland "genehmigen lassen". Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Die österreichischen Universitäten verlangen eine Bescheinigung des Prüfungsamtes, daß man in Deutschland weiter studieren, also mindestens noch einen Prüfungsversuch für die anstehende Prüfung hat. Unter diesen Voraussetzungen ist auch die spätere Anerkennung des österreichischen Examens in Deutschland gewährleistet.
    Geht man nach endgültig nicht bestandener Prüfung in das Ausland, wird der dort erworbene Studienabschluß jetzt im Grundsatz in Deutschland auf keinen Fall mehr anerkannt. Das heißt, es wird keine Berufserlaubnis (Approbation) erteilt. Hier gibt es nur eine Ausnahme: Das Bundesverwaltungsgericht hat vor kurzem entschieden, daß Kandidaten, die das Studium im Ausland vollständig neu beginnen und dort vollständig abschließen, hier Anspruch auf Erteilung einer Berufserlaubnis haben, wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Studiums mit dem Deutschen festzustellen ist.
    Ein weiteres Problem ist eine nur vorübergehende Berufserlaubnis. Dies kann ggf. auch bei Fortsetzung im Ausland nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung erteilt werden. Das sog. "Vollrecht" (Approbation) wird aber in keinem Fall von einer deutschen Behörde erteilt, sobald man in Deutschland nicht weiterstudieren kann. Auch der Umweg über das Ausland ist damit in Zukunft nicht mehr möglich.
    An der Semmelweis-Universität in Budapest kann man zwar in der Vorklinik studieren, hier sollte man sich aber bei den deutschen Landesprüfungsämtern erkundigen, ob der Abschluß später hier anerkannt wird. Hier gibt es derzeit ein wenig Probleme. Eine endgültige Auskunft kann hier noch nicht gegeben werden.
    Im übrigen kann in der gesamten EG problemlos weiterstudiert werden, wenn man den Studienplatz erhalten hat. Es ist nicht immer ganz einfach, den z. T. umfangreichen bürokratischen Hürden gerecht werden. Die europäische Einheit ist hier noch lange nicht verwirklicht. Es gibt etwa spanische Universitäten, die nicht nur hervorragende spanische Kenntnisse verlangen, sondern sehr strenge Auswahlkriterien haben.
    Grundsätzlich möglich ist das Studium in England (Aufnahmeprüfung) und in Italien. Stets Voraussetzung: Gute Sprachkenntnisse.
    Die ausländischen Universitäten haben ein unterschiedliches System der Finanzierung. Die Semmelweis-Universität verlangt hohe Studiengebühren (in Dollar). Günstiger ist es natürlich an den staatlichen Hochschulen im Ausland. Es gibt immer die Möglichkeit sich ein Stipendium zu verschaffen oder aus einem anderen "Förderungstopf" finanziert zu werden.
    Eine zentrale Vergabestelle für Studienplätze gibt es im Ausland grundsätzlich nicht. Man sollte sich vorher erkundigen, welche Universität für ausländische Studierende besonders geeignet ist und sich dann dort direkt bewerben. Manchmal reichte es, Bewerbungsunterlagen anzufordern. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß es sinnvoller ist, sich vor Ort direkt zu informieren und sich vorher telefonisch einen Besprechungstermin geben zu lassen. Man kann dann in einem persönlichen Gespräch sein Interesse am Studium gerade an dieser Universität dokumentieren.

    Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!
    Geändert von DoktorW (25.08.2005 um 12:05 Uhr)



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