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    Was ist beim Rücktritt von der Prüfung zu beachten, wenn man sich beim Amtsarzt vorstellen muß?

    Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25, 35037 Marburg, Tel.: 06421/1 68 96 - 0 beantwortet die Frage wie folgt:
    Aktuelles aus der anwaltlichen Praxis:
    Fast alle Prüfungsämter verlangen für den Rücktritt von der Prüfung ein amtsärtzliches Attest. Darin muss auf jeden Fall eine Diagnose angegeben werden. Der Amtsarzt muss weiter bestätigen, dass man wegen der Erkrankung an der Prüfung nicht teilnehmen darf. Eine einfache "Krankschreibung" reicht grundsätzlich nicht aus. Man sollte unbedingt nachfragen, ob die Erkrankung bestätigt wird.
    Die Ladung zur Prüfung muß beim Amtsarzt vorgelegt werden. Die Untersuchung ist gebührenpflichtig. Bitte ausreichend Geld mitnehmen. Nach unserer Kenntnis kostet die Untersuchung ca. 40,00 EUR.

    Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!
    Geändert von DoktorW (25.08.2005 um 12:02 Uhr)



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