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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Guest
    oh man awie kann man nur so blod sein!



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    16.08.2001
    Beiträge
    272
    Diese Kommentare von unregistrierten Usern gehen mir langsam auf den Keks .... Wer da nun "blöd" ist, steht für mich ausser Frage.



  3. #8
    Senior Mitglied Avatar von Cassandra
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    ...ich habe auch gehört, dass die Einschreibefrist an der HU schon vor dem 11. März geendet hat - von wegen rechtzeitiger Meldung freier Studienplätze an die ZVS.....

    ....die HU hat doch nur offizielle 3 Einschreibetage angelegt und irgendwie stand schon im Zulassungsbescheid von der ZVS, dass die Annahmefrist der ZVS von der Einschreibefrist der jeweiligen Hochschule abweichen kann......

    Das tut mir leid für Dich....aber wenn Du sowieso an den Reformstudiengang rankommen möchtest, ist es ja nicht ganz so schlimm.....dann mußt Du halt noch 1 Semester warten

    Cassandra



  4. #9
    Guest
    Das hängt ganz davon ab, wieso du den Studienplatz nicht annimmst. Nur wg. Reformstudiengang würde ich jedenfalls auf gar keinen Fall warten. So toll ist der nämlich nicht.



  5. #10
    Premium Mitglied Avatar von Ipratropium
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    Ein Recht auf einen Studienplatz hast du im neuen Auswahlverfahren nur, wenn du deinen studienplatz wegen eines noch zu leistenden Dienstes Wehr-/Zivil-/Friedens-/Enwicklungshilfe etc. nicht annehmen konntest, da dir durch den Dienst kein Nachteil entstehen darf. Wenn du deinen Studienplatz aus anderen Gründen nicht annimmst (-nehmen kannst) mußt du dich ganz normal wieder bewerben. Bloß das halt ein Wartesemester dazu kommt.
    Der Zulassungsbescheid enthält -soweit ich mich erinnern kann- nur den Hinweis auf die Frist bis zu der die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes vorliegen muß. Die Einschreibung an der Hochschule ist etwas anderes.



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