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Thema: Arbeitszeiten

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Premium Mitglied Avatar von Bradyphrener
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    Zitat Zitat von Fraggle
    ... Leider ist diese ausreichend bemessene Frist nur von einem Drittel der Krankenhäuser genutzt worden, um durch tarifvertragliche Regelungen intelligente und flexible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die das geltende Arbeitszeitgesetz ohne übermäßige Belastungen für das Klinikpersonal, die Krankenhäuser und die Kostenträger umsetzen...
    Ist schon putzig, das ungenutzte Verstreichenlassen der Frist hat eine Verlängerung der Frist zur Folge. Ob das auch zieht, wenn der Staat mal Steuern von mir nachfordert?

    Oliver



  2. #32
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    Mich würde mal interessieren, wie es mit den Arbeitszeiten nach der Assistenz-Zeit aussieht? Sind die ebenfalls so extrem oder hat man da etwas mehr Luft und Zeit für ein Privatleben?



  3. #33
    Registrierter Benutzer
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    Eigentlich ein uralter Thread....aber immer noch aktuell.

    Hier die neuere DIW-Studie zur Arbeitszeit:

    http://www.tdl.bayern.de/Aerzte/fakt...inikaerzte.pdf

    Es gibt also wohl doch Kliniken, wo man mit 40-45 h/Woche auskommt.



  4. #34
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Ich schließe mich diesem Thread mal an:

    Kennt ihr euch in Sachen Rufbereitschaft aus?
    Ehrlich gesagt blicke ich das alles nicht so richtig. Grundlage sei das Arbeitszeitgesetz.

    - Wenn ich z.B. nach dem normalen Tagdienst (8 - 17 Uhr) noch in der Klinik bleiben muss: Sind das dann Überstunden oder fällt das unter geleistete Stunden während der Rufbereitschaft?
    - Wann darf ich am Folgetag fehlen? Wann muss ich am Folgetag fehlen?
    Die Beispiele gelten beispielhaft für die Nacht Dienstag auf Mittwoch, wenn ich jeweils tagsüber von 8 - 17 Uhr arbeiten müsste und dazwischen Rufbereitschaft von 17 - 8 Uhr habe.

    Beispiel 1:
    Wenn ich >5.5h während meiner Rufbereitschaft arbeite und mein Arbeitseinsatz geht nachts von 22:00 Uhr - 3:35 Uhr: Darf/soll/muss ich dann am Folgetag um 14:35 Uhr (nach 11 h Ruhezeit) noch mal arbeiten kommen?

    Beispiel 2:
    Wenn ich nachts um 3 reingerufen werde (vorher hatte ich ununterbrochene Ruhezeit) und mein Arbeitseinsatz geht bis 8:00 Uhr -> Muss ich dann noch bleiben? Wenn ja, wie lange?

    Beispiel 3:
    Ich gehe um 17 Uhr nach Hause, werde um 23 Uhr angerufen und bleibe bis 2:30 Uhr: Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen?

    Beispiel 4:
    Ich bleibe nach 17 Uhr noch bis 2:30 Uhr in der Klinik -> Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen? Oder um 13:30Uhr? Oder gar nicht?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  5. #35
    Dunkelkammerforscher
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    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Es reichen 5,5h Ruhezeit wenn du insgesamt unter 12h bleibst. Ab 12h sind es 11h und natürlich kann der AG verlangen, dass du anschliesend zur Arbeit kommst.
    Zum Einstieg: https://www.google.gr/url?sa=t&sourc...3-9FiNsSSs6qZm

    Beispiel 1: Ja
    Beispiel 2: max. 5h (+ Pause)
    Beispiel 3: Ja (bis 12h AZ reichen 5,5h Pause)
    Beispiel 4: nach 11h Pause
    Geändert von FirebirdUSA (18.08.2018 um 09:08 Uhr)



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