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Thema: Arbeitszeiten

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    ... da würde sich in Deutschland manch junger Assistenzarzt drüber freuen...
    Da fragt man sich doch, warum es keinen "Social Responsibility Report" für deutsche Kliniken gibt...
    (Mehr Infos zu den Arbeitsbedingungen bei GAP übrigens hier)

    R.



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  2. #27
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    70 Überstunden - da kommt bei ALDI das Gewerbeaufsichtsamt...
    Die sollte man mal in so mancher deutschen Klinik vorbeischicken!

    R.



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  3. #28
    Registrierter Benutzer Avatar von Fraggle
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    Hey,

    habe jetzt nicht den ganzen thread gelesen, aber hoffe, dass es hier einigermassen hinpasst. Diese email hab ich eben von einem MdB bekommen. Bezieht sich auf das Arbeitszeitgesetz der EU, das ja eigtl. zum 1.1.06 umgesetzt werden soll. Aber ich denke, aus der email ist ersichtlich, dass die Umsetzung ganz klar diese Woche vom Bundesrat auf 1 weiteres Jahr Übergangsfrist verlängert wird!
    Grüsse fraggle



    Sehr geehrter Herr x,

    ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 12. November 2005, auch im Namen meiner Hamburger Bundestagskollegen.

    CDU und CSU haben sich bei der Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit stets für einen fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingesetzt. Deshalb haben wir nicht nur die seinerzeitige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 2003 als vertretbaren Kompromiss mitgetragen. Wir haben darüber hinaus im Rahmen der Verhandlungen zum parteiübergreifend vereinbarten GKV-Modernisierungsgesetz dafür gesorgt, dass die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Finanzmittel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern bereitstellt.

    Um den Beteiligten die Anpassung an die neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen zu erleichtern, wurde für geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine zweijährige Übergangsfrist bis zum Jahresende 2005 geschaffen. Leider ist diese ausreichend bemessene Frist nur von einem Drittel der Krankenhäuser genutzt worden, um durch tarifvertragliche Regelungen intelligente und flexible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die das geltende Arbeitszeitgesetz ohne übermäßige Belastungen für das Klinikpersonal, die Krankenhäuser und die Kostenträger umsetzen. Insbesondere bei den Universitätskliniken und den Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft ist es bisher nicht gelungen, entsprechende Tarifverträge abzuschließen. Auch die Regelung zum Bereitschaftsdienst im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst kann ihre Wirkung nicht wie vorgesehen entfalten, weil dieser Tarifvertrag von der Vertretung der Krankenhausärzte aufgrund anderer Dissenspunkte nicht mitgetragen wird.

    Eine durchgreifende Verbesserung dieses unerfreulichen Standes der Tarifverhandlungen ist bis zum Jahresende 2005 realistischerweise nicht mehr zu erwarten. Zahlreiche Krankenhäuser müssten deshalb vom 1. Januar 2006 an die strengen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eins-zu-eins umsetzen, ohne die gesetzlichen Öffnungsklauseln für flexible Arbeitszeitmodelle nutzen zu können. Auf die damit verbundene Umstrukturierung ihrer Arbeitsorganisation, den erheblichen zusätzlichen Personalbedarf und die entsprechenden Mehrbelastungen sind diese Krankenhäuser aber nicht ausreichend vorbereitet. Es drohen daher nicht nur Verschlechterungen in der Krankenhausbe-handlung, sondern auch rechtliche Unsicherheiten für die betroffenen Ärzte und Pflegekräfte, die auch bei geänderten Arbeitszeitregelungen weiterhin eine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen haben.

    Um diese nicht hinnehmbaren Folgen zu vermeiden, erscheint eine Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 für alle Beteiligten vertretbar. Bestehende tarifvertragliche Vereinbarungen bleiben von dieser Verlängerung unberührt.

    Die Tarifvertragsparteien sind nun aufgerufen, den zusätzlichen zeitlichen Spielraum ohne weitere Verzögerungen zu nutzen und sich endlich auf zielführende Regelungen über eine gesetzeskonforme Gestaltung der Arbeitszeiten zu verständigen. Für CDU und CSU ist dabei klar: Wir wollen die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern spürbar verbessern, überlange Arbeitszeiten bei den Beschäftigten abbauen und so die Patientensicherheit erhöhen. Faule Kompromisse und Blockadehaltungen zu Lasten des Gesundheitsschutzes von Ärzten, Pflegekräften und Patienten darf es nicht geben.



    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Weinberg, MdB



    versendet
    i.A.


    --
    Berit Olschewski M.A.
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    Büro Marcus Weinberg, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    Büro: Konrad-Adenauer-Str. 1, Zi. 3.745
    --------------------------------------
    Tel.: 030/ 227 - 74093
    Fax: 030/ 227 - 76106
    Mobil: 0175 33 888 14
    http://www.marcusweinberg.de



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  4. #29
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    ach schön, wie die jungs immer ihre untätigkeit in hehre worte packen und dabei absolut nichts neues zu sagen haben. soll schon mal aus 2006 2007 machen und den brief fürs nächste jahr abspeichern, kann er dann wieder verschicken.
    ich denke urologisch!




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  5. #30
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    der hat übrigens dem lbk-verkauf damals zugestimmt, auf solche leute kann ich bei meiner meinungsbildung gut verzichten...
    ich denke urologisch!




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