Da bin ich mir nicht sicher. Anfang um 8 Uhr ist kein Problem aber die Gesamtarbeitszeit in Kombination evtl. muss/darfst du schon nach 6h nach Hause
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ok, Dankeschön.
Und wenn ich um 17 Uhr gehe, um 2 Uhr reinkomme, bis 6 Uhr bleiben muss... Dann zählt das zum neuen Tag und ich muss meinen Dienst ganz normale von 8 - 17 Uhr antreten?
I can't fix stupid but I can sedate it.
Da bin ich mir nicht sicher. Anfang um 8 Uhr ist kein Problem aber die Gesamtarbeitszeit in Kombination evtl. muss/darfst du schon nach 6h nach Hause
Nein, es wird arbeitszeitrechtlich nicht nach Kalendertagen gezählt, sondern es zählt zum alten Arbeitstag und Du bist insgesamt über 12 Stunden Arbeitszeit gekommen.
Habt ihr keine Dienstvereinbarung dazu? Wir dürfen beim Einsatz nach Mitternacht am nächsten Tag zu Hause bleiben.
Zitat von Evil
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Meines Erachtens nach sind es sogar nur fünf Stunden, weil der Einschub sich auf die reduzierte Ruhezeit des § 5 II ArbZG bezieht, weil es nämlich eine darüber hinausgehende Ausnahme ist und der Ausgangspunkt damit die Hälfte der 10 Stunden des § 5 II ArbZG ist (siehe § 5 ArbZG im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Randnummer 8).
Jetzt tritt aber der Tarifvertrag hinzu: Nehmen wir beispielhaft den der TdL, da wird in § 7 VI 4 auf die Ausnahmeregelung des § 7 I Nr. 1 und Nr. 4 ArbZG verwiesen um die Verlängerung der Arbeitszeit über die Höchstarbeitszeit hinaus zu gewährleisten. Nimmt man aber § 7 I ArbZG als Rechtfertigung, dann kommt man an der zwingenden Sonderregel des § 7 IX ArbZG nicht vorbei, die bei einer Inanspruchnahme von mehr als 12 Stunden die vollständige Ruhezeit anordnet. Dem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgend greift das auch, weil § 5 III ArbZG die Ausnahme von § 5 II (als Ausnahme von § 5 I) ArbZG ist und § 7 ArbZG insgesamt weitergehende Ausnahmen zulässt, müssen die Beschränkungen der Ausnahme auch gelten, weil die Regel nicht die modifizierende Ausnahme beschränken kann - das ergäbe systematisch keinen Sinn.
Zitat von Evil