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Thema: Arbeitszeiten

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Hin und wieder taucht dann aber noch das "fit to flight"-Äquivalent auf: Wenn ich mich nach der Ruhezeit nicht fit genug fühle, um adäquat zu arbeiten, muss ich auch nicht kommen.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  2. #42
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    @Autolyse: danke für die Begründung

    @Rettungshase: zwei Sachen solltest du bedenken:
    1. Wenn das bei eich tatsächlich die Regel ist, müsste man sehen ob die Definition von RD noch erfüllt ist.
    2. Wenn du am nächsten Tag nicht zur Arbeit kommst, hast du 8 bzw 8,4 Minusstunden die nur z.T. in der Regel durch deinen Einsatz im RD verrechnet werden können. Deshalb hast du viele Minusstunden die nachgearbeitet werden müssen oder mit den nächsten RD Einsätzen verrechnet werden.



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  3. #43
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Nein, es wird arbeitszeitrechtlich nicht nach Kalendertagen gezählt, sondern es zählt zum alten Arbeitstag und Du bist insgesamt über 12 Stunden Arbeitszeit gekommen.

    Habt ihr keine Dienstvereinbarung dazu? Wir dürfen beim Einsatz nach Mitternacht am nächsten Tag zu Hause bleiben.
    Danke.
    Im Intranet mitarbeiteröffentlich finde ich dazu nichts.
    Wer hat denn bei euch diese Dienstvereinbarung erstellt? Ist das abteilungsintern oder über die Personalabteilung?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  4. #44
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von Rettungshase Beitrag anzeigen
    Kennt ihr euch in Sachen Rufbereitschaft aus?
    Ehrlich gesagt blicke ich das alles nicht so richtig. Grundlage sei das Arbeitszeitgesetz.
    - Wenn ich z.B. nach dem normalen Tagdienst (8 - 17 Uhr) noch in der Klinik bleiben muss: Sind das dann Überstunden oder fällt das unter geleistete Stunden während der Rufbereitschaft?
    Damit Stunden unter die Rufbereitschaft fallen, musst Du wenigstens einmal das Haus "verlassen" haben und "gerufen" werden. Nur dann hast Du auch Anspruch auf z.B. die 3 Stunden, die beim kürzesten Einsatz angerechnet werden. Wenn Du pauschal bezahlt wirst, ist das eh alles Hupe.
    Bleibst Du nach 17 Uhr noch in der Klinik, weil z.B. ein Saal mal wieder nicht fertig wird, dürfte das unter Mehrarbeit fallen. Überstunden sind das nicht, Rufbereitschaft aber eben auch nicht.
    Wir haben das in meiner alten Klinik dann so gelöst, dass der BD nach Hause gegangen ist und die anderen Kollegen die Regelarbeit zu Ende gemacht haben. Erst wenn dann ein "Notfall" kam, oder das Regelprogramm dann ausgeartet ist, wurde der RD wieder reingerufen...

    - Wann darf ich am Folgetag fehlen? Wann muss ich am Folgetag fehlen?
    Die Beispiele gelten beispielhaft für die Nacht Dienstag auf Mittwoch, wenn ich jeweils tagsüber von 8 - 17 Uhr arbeiten müsste und dazwischen Rufbereitschaft von 17 - 8 Uhr habe.
    Da gibt es durchaus widersprüchliche Aussagen. Ganz sicher fehlen solltest Du, wenn Du Dich nicht in der Lage fühlst, zu arbeiten. Es werden 5,5 Stunden ununterbrochene Ruhezeit gefordert. Jetzt gibt es Menschen, die sagen, wenn Du von 17 Uhr bis 23:30 Uhr Ruhe hattest, dann ist diese Ruhezeit eingehalten worden und damit kannst Du bis morgens weiterarbeiten und danach sogar den Regeldienst machen. Da gibt es aber mittlerweile doch GSD einige Meinungen, die sagen, dass dies nicht geht. Wir hatten die Regelung, dass Du nach 01:30 die Ruhezeit haben musstest. Da wir um 7 Uhr angefangen haben, war damit die Ruhezeit gewährt. Bist Du nach 01:30 Uhr aus dem KH gegangen, hattest Du frei...

    Beispiel 1:
    Wenn ich >5.5h während meiner Rufbereitschaft arbeite und mein Arbeitseinsatz geht nachts von 22:00 Uhr - 3:35 Uhr: Darf/soll/muss ich dann am Folgetag um 14:35 Uhr (nach 11 h Ruhezeit) noch mal arbeiten kommen?
    Tja, im Prinzip ja. Aber Wenn Du Dir den Wecker auf 14:35 stellst, und dann fertig machst für die Arbeit, wann kommst Du dann an? Ich würde anrufen und sagen, dass Du um 15:30 da sein könntest, und fragen, ob Du kommen sollst... Für die halbe Stunde...

    Beispiel 2:
    Wenn ich nachts um 3 reingerufen werde (vorher hatte ich ununterbrochene Ruhezeit) und mein Arbeitseinsatz geht bis 8:00 Uhr -> Muss ich dann noch bleiben? Wenn ja, wie lange?
    Da gibt es ein Urteil zu: ging um einen Mitarbeiter des Winterdienstes. Da ist im Winter doch einfach so Schnee gefallen. Und er wurde um 3 Uhr gerufen, um mit der Schneeräumung zu beginnen. Er hat gedacht, dass er dann bis 8 Uhr räumt und dann nach Hause geht... Hat er gedacht. Sein AG sah das anders. Das Gericht auch, allerdings auch anders als der AG. Der wollte nämlich, dass er bis 16 Uhr räumt. Nee hat das Gericht gesagt: Für den MA beginnt um 3 Uhr seine Regelarbeit für den nächsten Tag. Sprich: er darf und muss von 3 Uhr bis 8,5 Stunden später räumen ==> also hat er um halb zwölf Feierabend. So handhabe ich das i.d.R auch wenn ich mit den Youngsters dienste und tief in der Nacht ins KH kommen muss... Entweder ist die Personaldecke so gut, dass man wirklich morgens nach Hause kann, oder man bleibt halt noch bis die Säle alle laufen und die Regionalen fertig sind und geht dann...

    Beispiel 3:
    Ich gehe um 17 Uhr nach Hause, werde um 23 Uhr angerufen und bleibe bis 2:30 Uhr: Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen?
    Ja. 5,5 Stunden eingehalten. Fertig.
    Bei uns machen viele Pflegenden sogar eine zumindest fragwürdige Regelung mit: wenn bis z.B. 4/5 Uhr gearbeitet wurde, dann kommen sie ganz einfach später. Also z.B. 10/11 Uhr. Gut, dass hat Gründe: damit wird eben wenig bis kein Gehalt für den FZA abgezogen / Minusstunden gemacht. Wobei es eben auch einige gibt, die nach einer durchgemachten Nacht mit Kopfschmerzen / Migräne zu Hause bleiben...

    Beispiel 4:
    Ich bleibe nach 17 Uhr noch bis 2:30 Uhr in der Klinik -> Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen? Oder um 13:30Uhr? Oder gar nicht?
    Nach 11 Stunden Ruhezeit. Aber sowas ist eigentlich was für eine Dienstvereinbarung. Denn Ihr habt ja mit 18 Stunden durchgehender Arbeitszeit DEUTLICH gegen das ArbZG verstoßen. Das sind ja 2 komplette Schichten, die da mal eben gewechselt haben, während ihr weitergemacht habt... Da sollte es eine Regelung geben, ob jetzt Abteilungsintern oder als Dienstvereinbarung für das ganze Haus sei mal dahingestellt. Ich hätte da eine relativ klare Meinung zu:
    13:30 Uhr? Dann hätte ich noch 2,5 Stunden Arbeitszeit. Und gehe mit 6 Stunden Minus raus. Habe ich nicht doch Kopfschmerzen oder Migräne?
    I'm a very stable genius!



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  5. #45
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Damit Stunden unter die Rufbereitschaft fallen, musst Du wenigstens einmal das Haus "verlassen" haben und "gerufen" werden. Nur dann hast Du auch Anspruch auf z.B. die 3 Stunden, die beim kürzesten Einsatz angerechnet werden. Wenn Du pauschal bezahlt wirst, ist das eh alles Hupe.
    Bleibst Du nach 17 Uhr noch in der Klinik, weil z.B. ein Saal mal wieder nicht fertig wird, dürfte das unter Mehrarbeit fallen. Überstunden sind das nicht, Rufbereitschaft aber eben auch nicht.
    Wir haben ja auch eine Rufbereitschaft, bei uns gelten aber alle Stunden nach regulärer Dienstzeit als RD-Einsatz, spart dem Arbeitgeber natürlich Überstunden, wird ja alles direkt ausbezahlt. Ich persönlich hätte ja lieber mehr frei...



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