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Thema: Bin Krank!!!!

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest

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    Kann mir jemand sagen, was as Landesprüfungsamt genau meint mit : im Krankheitsfall unverzüglich melden?
    Wie muss man vorgehen, damit nichts "passiert"???
    Weiss das jemand genau?
    Um Antwort wäre ich dankbar!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
    Registriert seit
    24.01.2002
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    olim Würzburg
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    In unseren Hinweisen vom LPA steht, man soll anrufen. Man muss sich aber zusätzlich schriftlich äußern. Außerdem braucht man eine ärztliche Bescheinigung mit Untersuchungsergebnissen vom Prüfungstag, in der der Arzt auch darlegt, ob und warum Prüfungsunfähigkeit gegeben ist.

    Außerdem steht drin, dass man im Krankheitsfall nach Schreiben des 1. Examenstags (bei Dir?) immer zum Amtsarzt muss.



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