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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Brüssel, den 22. September 2004. Die Kommission hat heute nach langen, europaweit geführten Verhandlungen einen Vorschlag zur Aktualisierung der Arbeitszeitrichtlinie angenommen. Der Vorschlag ist in sich ausgewogen, denn er wird dem Hauptanliegen – dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer – weiterhin gerecht und entspricht gleichzeitig den Erfordernissen der modernen europäischen Wirtschaft. Das individuelle Opt-out, d. h. das Abweichen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (48 Stunden), soll weiterhin möglich sein, jedoch strenger geregelt werden, um Missbräuche auszuschließen. Laut Vorschlag wird den Mitgliedstaaten erlaubt, den Bezugszeitraum zur Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von vier Monaten auf ein Jahr zu verlängern. Bereitschaftsdienstzeit, während der keine Arbeit verrichtet wird, soll nicht als Arbeitszeit angerechnet werden, und es soll zugelassen werden, Ausgleichsruhezeit binnen einer Frist von 72 Stunden zu gewähren.

    Quelle: http://europa.eu.int/rapid/pressRele...guiLanguage=en

    Scheint nix mit besseren Arbeitsbedingungen zu werden.
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  2. #2
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Das:
    Der Vorschlag ist in sich ausgewogen, denn er wird dem Hauptanliegen – dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer – weiterhin gerecht und entspricht gleichzeitig den Erfordernissen der modernen europäischen Wirtschaft.
    in Zusammenhang mit dem:
    Das individuelle Opt-out, d. h. das Abweichen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (48 Stunden), soll weiterhin möglich sein
    und dem:
    Bereitschaftsdienstzeit, während der keine Arbeit verrichtet wird, soll nicht als Arbeitszeit angerechnet werden...
    und zu Guter letzt dem: Internationaler Einkommensvergleich ist ein Witz und lässt mich doch schwer drüber nachdenken, doch mal die Auslandsoptionen abzuchecken...
    Überhaupt: wo ist denn dieser Vorschlag bitteschön "ausgewogen"??? Hört sich eher an wie der feuchte Traum eines Krankenhausbetreibers...
    Danke, Europa!

    R.



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  3. #3
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Bin grad in der Unibib und kann keine pdf's anzeigen.

    Um welche Kommision handelt es sich denn? So eine ausgedachte lose zusammenhängende Kommsion bestimmter Pariten oder so richtig offiziell, die vielleicht sogar noch im Auftrag der EU ihrern Bericht anfertigt.
    Wenn letzteres, gehe ich doch nicht für ein paar Jahre in die Schweiz......sondern für immer!

    gruesse, die niere

    [EDIT]Jetzt gehts doch. Das ganze kommt ja wirklich von höchster Stelle und dieser Satz zeigt wohl wie ernst diese Meldung ist:

    "Der Vorschlag wird jetzt Rat und Parlament zur Zustimmung vorgelegt."

    Wie...und danach sind alle Bemühungen im Kampf um bessere Arbeitsverhältnisse einfach so down the drain???

    Ich bin ein grosser der Europäischen Gemeinschaft und freue mich über den immer grösser werdenden Machtbereich, aber wenn die Jungs das jetzt wirklich durchziehen, fall ich vom Glauben ab.
    Wie kann man im übrigen einen Vorschlag zur Abstimmung bringen, der gegen ein Urteil des EuGH verstösst????

    Ich bin wirklich mal gespannt!
    Geändert von Die Niere (02.11.2004 um 15:21 Uhr)
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  4. #4
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Geil ist auch das hier:
    Mit dem heute angenommenen Vorschlag wird eine neue Kategorie von
    Bereitschaftsdienstzeit, die "inaktive" Bereitschaftsdienstzeit, eingeführt. Sie bezeichnet die Zeit, während der der Bereitschaftsdienstleistende am Arbeitsplatz anwesend ist, jedoch keine Arbeitsverrichtungen ausführt. Diese Zeit gilt nicht als Arbeitszeit, es sei denn, nationale Rechtsvorschriften oder Tarifverträge sehen eine anders lautende Regelung vor.
    Ziehe ich dann gleich ins Krankenhaus ein, alles klar. (Scheint übrigens die "reguläre" Komission zu sein, ist aber nicht klar ersichtlich.)
    Mann, entwickle ich gerade einen Atomhals!!!

    R.



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  5. #5
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von Die Niere
    Wie kann man im übrigen einen Vorschlag zur Abstimmung bringen, der gegen ein Urteil des EuGH verstösst????
    Lt. meinem Wissen fusst ja das EuGH-Urteil auf europäischen Richtlinie bzw. Gesetzen. Ändert man diese, wird das betreffende Urteil ungültig, weil es sich ja auf nicht mehr aktuelle Grundlagen bezieht.

    Es war ja ganz sicher kein Zufall, das extra eine Übergangregelung eingeführt wurde, die es den Kliniken ermöglichte so weiterzumachen wie bisher. Ich bin mal gespannt, ob das von der Presse überhaupt wahrgenommen wird. Hab irgendwie das Gefühl das rutsch durch, ohne das es großartig jemand wahrnimmt. Der Artikel ist schließlich schon von Ende September.
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