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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Back on Stage Avatar von Rico
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    31.01.2002
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    Tübingen
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    6.701
    Nee, wenn Du an eine Uni willst, die das Auswahlverfahren an die ZVS deligiert hat, dann geht das so, daß wenn Du im Hauptverfahren keinen Platz gekriegt hast, die dreimal soviele Leute nach Note auswählen und dann von denen das beste Drittel die Studienplätze kriegt.
    Die anderen 2/3 kriegen keinen und haben ihren Joker verspielt - das ist so als wären sie beim Gespräch gewesen und dort gescheitert.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    2. Klinisches
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    38
    Ich habe mal eine Frage zu den vorigen Threads: Es ist doch so das man nur einmal am Auswahlverfahren teilnehmen kann, egal ob man jetzt unter den 3mal so viel ausgewählten Berwerbern ist oder nicht? Oder hab ich da was falsch verstanden??
    cu



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  3. #13
    nicht zynisch werden?! Avatar von questionmark
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    Ja, man kann nur einmal teilnehmen. Du hast aber nur teilgenommen, wenn du unter den dreimal soviel ausgewählten Bewerbern bist. Hast du es erst gar nicht ins Auswahlverfahren geschafft, weil dein NC zu niedrig war, dann hast du auch nicht teilgenommen. In dem Fall kannst du noch einmal dafür bewerben, um teilzunehmen.
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft.
    Friedrich Schleiermacher



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  4. #14
    Premium Mitglied
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    206
    also, ich hab das auch so verstanden wie questionmark...
    das heißt doch jetzt, dass wenn du zwar schon das kreuzchen gemacht hast, aber noch keine einladung erhalten hast, dann hast du ncoh nciht teilgenommen, also kannst du nochmal teilnehmen. irgendwie find ich es paradox, wenn ich so die letzten drei einträge lese.



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    28.08.2004
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    @nono:

    Also, es ist so... das Hochschulverfahren wird auf zwei Arten durchgeführt. Einige, wenige Unis vergeben diesen Anteil der Studienplätze nachdem sie Auswahlgespräche durchgeführt haben. Alle anderen Unis vergeben diese Plätze auch nach Note, wobei diese Note meistens geringer ist als der NC. NRW dieses Jahr z.B. NC = 1,7 mit zwei Wartesemestern, aber alle bis 1,9 wurden an der Uni Bochum duch das Hochschulverfahren ausgewählt.

    Es werden immer 3mal so viel Bewerber in das Hochschulverfahren aufgenommen wie Plätze da sind. Bochum hat dieses Jahr 79 Plätze übers Hochschulverfahren vergeben, jedoch wurden 3x79 also 237 für das Hochschulverfahren aufgenommen und haben somit daran teilgenommen. Diese 237 Leute können jetzt nicht mehr an dem Hochschulverfahren teilnehmen. Die Person 238, die sich auch beworben hat, wurde nicht fürs Hochschulverfahren verwendet und kann sich wieder bewerben.

    Leute, die ein Auswahlgespräch hatten und dies in den Sand gesetzt haben, können sich natürlich auch nicht wieder bewerben.

    Ist es jetzt klarer geworden?



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