Nein, natürlich nicht, aber vielleicht würde ich einen kleinen Kommentar am Ende dazu abgeben, dass die Medikation ungewöhnlich ist. Wobei das natürlich auch hart nach hinten losgehen kann, wenn sich der Prüfer dadurch angegriffen fühlt.
Vermutlich würde ich abwarten, ob der Prüfer von sich aus etwas dazu sagt.