Röntgen dürftest du ohne Gegenzeichnung eines Approbierten z.B. gar nicht so einfach anordnen.
Und du hast ja auch geschrieben, dass du Medikamente umstellst???
Röntgen dürftest du ohne Gegenzeichnung eines Approbierten z.B. gar nicht so einfach anordnen.
Und du hast ja auch geschrieben, dass du Medikamente umstellst???
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Der Ottonormalassi besitzt - wie der PJler - keine Fachkunde für Strahlenschutz, so dass letztendlich der Radiologe die rechtfertigende Indikation stellen muss, damit die Anordnung ihre formale Richtigkeit hat.
Jap, das kommt noch erschwerend hinzu.
War nen echtes Problem in meinem ersten Haus- ich durfte zwar während der normalen Dienstzeit Röntgenbilder anfordern, aber nicht in den Diensten. Hintergrnd war, dass tagsüber nen Radiologe im Haus war, der die Indikation eigentlich prüfen sollte (was nie passiert ist), im Dienst war eben keiner da.
Zwischen Dienstbeginn und eintreffen der Approbation durfte ich ohne 2. Unterschrift nichts Radiologisches anordnen, als AiP keine CTs und keine MRTs.
Jetzt ist es einfacher- ich mach Überweisungen an Radiologiepraxen und da muss nen Radiologe da sein, der das auch befundet.
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Hamlet, Act I, Scene 3
Man mag es nicht glauben, aber hier gibt es tatsächlich ein Standardaufnahmeschema, das in den meisten Fällen auch einen Röntgen Thorax beinhaltet. In Praxen ist es ja oft dasselbe, da wird geröntgt bevor der Orthopäde auch nur einen Blick auf die Person wirft. Heute werden Bilder, keine Menschen mehr therapiert. Vermutlich weil man erstere besser dokumentieren und abrechnen kann.
Ich glaub eher dass das der Vereinfachung von Abläufen dient.
Rechtlich ist das aber ne ganz heisse Kiste.
Irgendjemand muss ja die Röntgenanforderung unterschreiben und der haftet auch wenn´s hart auf hart kommt.
Ist dann ganz blöd, wenn man elektronische Anforderungen hat wo man den Passus, dass der Anfordernde die Fachkunde besitzt, nicht streichen kann.
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Hamlet, Act I, Scene 3