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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #8841
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    Ich hatte auch ein sehr ungutes Gefühl


    „Zum Einen muss sich der delegierende Arzt der Kenntnisse und Fähigkeiten des Studenten vergewissern. Tut er dies nicht, kann er für eingetretene Komplikationen haftbar gemacht werden (Organisationsverschulden). Gleiches gilt aber auch für den PJler, der wider besseren Wissens Aufgaben übernimmt, in deren Durchführung er sich nicht sicher ist (Übernahmeverschulden)“

    https://www.lecturio.de/magazin/aufk...praeche-im-pj/

    dann mach ich mich also strafbar, wenn ich mich nicht weigere???. Kommt wahrscheinlich nicht gut an, aber mir nen Zettel in die Hand drücken von wegen les durch reicht mir nicht
    Geändert von wendyrumpf (09.08.2020 um 18:59 Uhr)



  2. #8842
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von wendyrumpf Beitrag anzeigen
    Ich hatte auch ein sehr ungutes Gefühl


    „Zum Einen muss sich der delegierende Arzt der Kenntnisse und Fähigkeiten des Studenten vergewissern. Tut er dies nicht, kann er für eingetretene Komplikationen haftbar gemacht werden (Organisationsverschulden). Gleiches gilt aber auch für den PJler, der wider besseren Wissens Aufgaben übernimmt, in deren Durchführung er sich nicht sicher ist (Übernahmeverschulden)“

    https://www.lecturio.de/magazin/aufk...praeche-im-pj/

    dann mach ich mich also strafbar, wenn ich mich nicht weigere???. Kommt wahrscheinlich nicht gut an, aber mir nen Zettel in die Hand drücken von wegen les durch reicht mir nicht
    Wer sagt denn, dass du die Aufklärung dann unterschreibst? Unterschreiben muss der aufklärende ARZT, das bist du nicht, also gehst du dem Patienten erzählen, was da alles auf dem Zettel steht und gibst es dann deinem Stationsarzt zur Unterschrift zurück. Wenn er das doof findet, muss er es doch selber machen ;)



  3. #8843
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wsa z.B. geht ist, dass der PJler den Patienten voraufklärt- also mit ihm die Vorerkrankungen durchgeht, die Prozedur erklärt, die wichtigsten Komplikationen. Dafür sollte man es aber tatsächlich mal gesehen haben und der Stationsarzt dir das wichtigste erklärt haben.
    Danach sollte der Stationsarzt noch einmal wenigstens kurz mit dem Patienten sprechen.
    Letztendlich muss aber die Unterschrift vom Arzt drauf sein und der ist auch dafür verantwortlich, dass ordentlich aufgeklärt wurde.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #8844
    Diamanten Mitglied
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    Also Gastro/Kolo habe ich tatsächlich ein paar Mal im Innere Tertial aufgeklärt, aber das war auch der einzige Eingriff. Vorher gut mit der ärztlichen Kollegin besprochen, was ich zu vermerken und anzusprechen habe. Die meisten Patienten kannten das Procedere ohnehin bereits, weil sie das nicht zum ersten Mal erhalten hatten. Unterschrieben hat dann aber natürlich die Ärztin, nicht ich.

    Aber wenn du das noch nie gesehen/gehört hast, dann würde ich empfehlen, dass du das sagst und zumindest 1-2x zuhören kannst. Ob du das dann alleine machen kannst/willst kannst du danach ja immer noch klären.

    Alles, was aber wirklich über so eine Standard-Geschichte hinausgeht würde ich als PJler nicht aufklären, keine OPs und auch nicht so Sachen wie SM-Implantation oder Herzkatheter, wo das Risiko definitiv höher ist.



  5. #8845
    Registrierter Benutzer Avatar von Milky Way
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Wer sagt denn, dass du die Aufklärung dann unterschreibst? Unterschreiben muss der aufklärende ARZT, das bist du nicht, also gehst du dem Patienten erzählen, was da alles auf dem Zettel steht und gibst es dann deinem Stationsarzt zur Unterschrift zurück. Wenn er das doof findet, muss er es doch selber machen ;)
    Genau!!



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