Ich hatte auch ein sehr ungutes Gefühl
„Zum Einen muss sich der delegierende Arzt der Kenntnisse und Fähigkeiten des Studenten vergewissern. Tut er dies nicht, kann er für eingetretene Komplikationen haftbar gemacht werden (Organisationsverschulden). Gleiches gilt aber auch für den PJler, der wider besseren Wissens Aufgaben übernimmt, in deren Durchführung er sich nicht sicher ist (Übernahmeverschulden)“
https://www.lecturio.de/magazin/aufk...praeche-im-pj/
dann mach ich mich also strafbar, wenn ich mich nicht weigere???. Kommt wahrscheinlich nicht gut an, aber mir nen Zettel in die Hand drücken von wegen les durch reicht mir nicht