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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #8856
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    Natürlich darfst du das, das Legen einer PVK ist eine delegierbare invasive Maßnahme. Rechtlich gibt es da überhaupt nichts zu beanstanden, das ist wenn eine abteilungsinterne Regelung. Sicher doof gelaufen.

    Aber wenn man schon beim Anhängen einer Antibiose Angst hat, für den Tod des Patienten verantwortlich zu sein, dann sind das hochpathologische Gedankengänge, die du schnellstens angehen solltest.



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  2. #8857
    Premium Mitglied
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    Wenn die Akte noch im Arztzimmer im PC geöffnet ist, und deshalb im Zimmer gesperrt (Was das Weiterarbeiten verhindert), dann ist es bis zum Beweis des Gegenteils der Pj gewesen. Wenn Blutkulturen falsch beklebt oder das Labor nicht angemeldet- der Pj. Der Perfusor ist falsch eingestellt—-> Pj ist Schuld. In keinem der Fälle war ich es gewesen... interessiert nur niemanden

    Dann bin ich halt hochpathologisch psychisch krank in den Augen. Ich hab’s einfach satt, der Buhmann zu sein.

    Und nein, viggos bei Kindern darf man wohl nicht legen. Das ist schließlich auch Körperverletzung. War mir bis dato auch net so klar. Mit der Verletzung schon, aber dass kinder ne Aussnahme sind.
    Geändert von wendyrumpf (10.08.2020 um 21:54 Uhr)



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  3. #8858
    Gold Mitglied
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    https://www.aerzteblatt.de/archiv/14...ler-bestaetigt

    „Der PJler habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, argumentierte Richter Wolfgang Lerch.“

    „Zum Tathergang steht Aussage gegen Aussage“
    Geändert von Mukopolysaccharid (10.08.2020 um 22:08 Uhr)



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  4. #8859
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    4. WBJ - Labor
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    Zitat Zitat von wendyrumpf Beitrag anzeigen
    Wenn die Akte noch im Arztzimmer im PC geöffnet ist, und deshalb im Zimmer gesperrt (Was das Weiterarbeiten verhindert), dann ist es bis zum Beweis des Gegenteils der Pj gewesen. Wenn Blutkulturen falsch beklebt oder das Labor nicht angemeldet- der Pj. Der Perfusor ist falsch eingestellt—-> Pj ist Schuld. In keinem der Fälle war ich es gewesen... interessiert nur niemanden

    Dann bin ich halt hochpathologisch psychisch krank in den Augen. Ich hab’s einfach satt, der Buhmann zu sein.

    Und nein, viggos bei Kindern darf man wohl nicht legen. Das ist schließlich auch Körperverletzung. War mir bis dato auch net so klar. Mit der Verletzung schon, aber dass kinder ne Aussnahme sind.
    Das klingt jetzt eher so, als ob du eine extrem miese Abteilung erwischt hast als alles andere...welches Fach war das denn?
    Ansonsten muss man es leider hinnehmen und sich dann bei der Uni beschweren, wenns solche Zustände sind.



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  5. #8860
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    Zitat Zitat von wendyrumpf Beitrag anzeigen
    Finde ich aber toll, dass du jeden Patienten, selbst Adipöse mit geschwollenem Larynx, intubieren könntest
    Du vergleichst also eine Aufklärung zur Koloskopie und eine Antibiosenerstgabe mit einer schwierigen Intubation? Dein Ernst?

    @Heerestorte es ging ums Aufklären, brauchst mir nicht das Wort im Mund umdrehen. Das machst du als AA in der Inneren jeden Tag zig mal. Wäre doch gut das zu kennen oder? Muss ja nicht jeder in Afghanistan unnötige Kriege führen, damit man was lernen kann.



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