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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #8846
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    Ja, du kannst über Routineuntersuchungen rechtssicher aufklären, Kolo und Gastro gehören da definitiv dazu.
    Das ist höchstrichterlich entschieden:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/15...dizinstudenten

    Allerdings solltest du vorher mehrere Aufklärungen begleitet haben und unter Aufsicht selbst durchgeführt haben. Idealerweise hast du die Untersuchung auch schon selbst erlebt.

    Einfach so, wie in deiner Situation beschrieben, würde ich auch keine Aufklärungen durchführen.

    Es lohnt sich in meinen Augen, sowas im PJ in einem geschützten Rahmen zu erlernen.
    Unterschreiben muss aber dennoch der Arzt, der es an dich delegiert hat.

    Edit: entschuldige, während ich diesen Beitrag verfasst habe kamen mehrere andere hinzu, die alles gesagt haben. Wollte nichts wiederholen



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  2. #8847
    Registrierter Benutzer
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    Ich bezweifle, dass man besser für eine Koronarangiographie aufklären kann, nur weil man mal dabei war. Du musst ja nicht unterschreiben. Ich hab immer für alles aufgeklärt EK, Kolo, Gastro, ERCP, Koronarangiographie, CT, MRT. Der Arzt hat unterschrieben, fertig. Ich finde man kann von einem PJ Studenten erwarten, dass er sich den Aufklärungsbogen vorher durchliest und nachliest wie die Methode genau funktioniert. Immerhin stehen da alle Risiken schwarz auf weiß. Das ist kein Hexenwerk und am Ende ist eh der Arzt Schuld, wenn er nicht aufklärt und seine Unterschrift druntersetzt (Stichwort Urkundenfälschung). Da kann dir rechtlich rein gar nichts passieren. Ganz im Gegenteil du kannst dabei vieles Lernen und eine Routine entwickeln.


    Warum sollte ich eine Erst-Antibiose nicht anhängen? Das machen in vielen Häuser einfach die Schwestern. Wenn die Anaphylaxie eintritt dann drückst du den Alarm und leistest erste Hilfe. Wofür will man dich verantwortlich machen? Das du nach ärztlicher Anweisung die Antibiose angehängt hast und nicht in Hellsehermanier gerochen hast, dass der Patient darauf reagieren wird?

    Man darf im PJ eh schon so wenig machen, lässt euch doch sowas nicht nehmen. Wenn ihr auf der 1000% sicheren Seite bleiben wollt, dann dürft ihr das Arztzimmer halt nicht mehr verlassen.



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  3. #8848
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    Danke für eure Antworten!



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  4. #8849
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    Ich finde, ein Pj Student sollt ein der Lage sein, seine Grenzen zu kennen. Ich würde nie ein Medikament verabreichen mit potenzieller schwerwiegender Nebenwirkung, wenn ich das Gegenmittel nicht kenne. Ob delegiert oder nicht. Ich hab einfach den Anspruch an mich, den Eingriff zu kennen. Wenn ich’s eh nur ablese, kann ich’s gleich dem Patienten wortlos in die Hand drücken „einmal durchlesen und unterschreiben“.

    Was mündliche Delegationen bestrifft: wenn es zu nem Schadensfall kommt, sagt der Arzt beeeeeestimmt „ich bin alleine Schuld. Ich habe dem Pj den Auftrag gegeben“ ... und selbst dann wird jeder Richter sagen, man hätte jenes nicht machen dürfen, wenn man sich im Ernstfall nicht in der Lage sieht, souverän zu agieren. Finde ich aber toll, dass du jeden Patienten, selbst Adipöse mit geschwollenem Larynx, intubieren könntest
    Zitat Zitat von Markian Beitrag anzeigen
    Ich bezweifle, dass man besser für eine Koronarangiographie aufklären kann, nur weil man mal dabei war. Du musst ja nicht unterschreiben. Ich hab immer für alles aufgeklärt EK, Kolo, Gastro, ERCP, Koronarangiographie, CT, MRT. Der Arzt hat unterschrieben, fertig. Ich finde man kann von einem PJ Studenten erwarten, dass er sich den Aufklärungsbogen vorher durchliest und nachliest wie die Methode genau funktioniert. Immerhin stehen da alle Risiken schwarz auf weiß. Das ist kein Hexenwerk und am Ende ist eh der Arzt Schuld, wenn er nicht aufklärt und seine Unterschrift druntersetzt (Stichwort Urkundenfälschung). Da kann dir rechtlich rein gar nichts passieren. Ganz im Gegenteil du kannst dabei vieles Lernen und eine Routine entwickeln.


    Warum sollte ich eine Erst-Antibiose nicht anhängen? Das machen in vielen Häuser einfach die Schwestern. Wenn die Anaphylaxie eintritt dann drückst du den Alarm und leistest erste Hilfe. Wofür will man dich verantwortlich machen? Das du nach ärztlicher Anweisung die Antibiose angehängt hast und nicht in Hellsehermanier gerochen hast, dass der Patient darauf reagieren wird?

    Man darf im PJ eh schon so wenig machen, lässt euch doch sowas nicht nehmen. Wenn ihr auf der 1000% sicheren Seite bleiben wollt, dann dürft ihr das Arztzimmer halt nicht mehr verlassen.
    Geändert von wendyrumpf (10.08.2020 um 19:13 Uhr)



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  5. #8850
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    Zitat Zitat von Markian Beitrag anzeigen

    Man darf im PJ eh schon so wenig machen, lässt euch doch sowas nicht nehmen. Wenn ihr auf der 1000% sicheren Seite bleiben wollt, dann dürft ihr das Arztzimmer halt nicht mehr verlassen.
    Ist natürlich super spannend und lehrreich, ein Fläschchen Medikation anzuhängen....nicht.



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