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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Hab gerade einen Brief von der Ärztekammer S-H bekommen, dass sie von einer Aufnahme in die Ärztekammer absehen, da ich ja nun einen Job im Ausland habe.

    Ist das normal?

    Ich dachte man bliebe trotzdem (egal wo ich arbeite) in seiner Ärztekammer organisiert?

    Wie ist das bei denen die bereits jetzt schon eine Zeit in CH arbeiten? Mary? Seid ihr auch ausgetreten worden...musstet ihr euch in CH anmelden?

    Ich weiss irgendwie nicht weiter...

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  2. #2
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    Hm, schwierige sache.

    Grundsaetzlich muss die AErztekamer dich nicht aufnehmen wenn du im ausland arbeitest und nicht in Deutschland gemeldet bist. Dein Problem: E ist keine Aerztekammer fuer dich zustaendig wenn du wieder zurueck willst und deine Leistungen anerkannt bekommen moechtest. (Z bsp Facharzt). Und dann ist man in der Buerokratischen zwickmuehle: Man will ja zuruck nur wenn die sachen anerkannt werden die man gemacht hat, aber keiner ist zustaendig wenn du nicht schon zurueck bist. Schlupfloch: Die aerztekammer bei der am zuletzt gemeldet war bevor man ins ausland ging ist fuer solche fragen zustaendig.
    Ich habe deshalb nach meiner Approbation in meiner Aerztekammer einen Aufnahmeantrag gestellt und gleichzeitig mich wieder rausgemeldet, war also etwa 1,2 sek mitglied meiner aerztekammer. Ab da sind die fuer alle meine Fragen zustaendig bis ich wieder zuruck komme und evt in einem anderen Bundesland mich in der Aerztekammer anmelde. Falls du noch in keiner Kammer gemeldet warst nach deiner Approbation und du noch in D gemeldet bist, dann melde dich schleunigst an. Du musst denen ja nicht erzahlen dass du im ausland einen Job hast, wichtig ist das du dort einmal gemeldet warst. Wenn du keinen Wohnsitz in S-H mehr hast mach vielleicht folgendes: Naestes mal wenn du urlaub hast und deine Eltern/Familie besuchst, melde dich bein Einwohnermeldeamt an, geh zur aerztekammer, melde dich an und wieder ab, und dannn spazier zum Einwohnermeldeamt und melde dich dort wieder an (Erklaer dem sachbearbeiter du haettest dir es anders ueberlegt, oder so. Da kann man kreativ sein. Wie waers mit: oh! in der nachbarstadt sind die Steuern ja viel niedriger...!

    Tja, so ist es mit der Buerokratie....
    noch fragen?

    grep



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  3. #3
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Ich Idiot habs den ja leider schon geschrieben...und meine Eltern wohnen leider auch in SH so dass auch das nichts an meiner Situation ändert - Mist!

    Werd am besten gleich mal ne Email schreiben oder morgen anrufen. Meint ihr die lassen mit sich reden? MUSS man denn automatisch aus der dt. Ärztekammer austreten, wenn man ins Ausland geht?

    gruesse, die niere
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  4. #4
    Handwerkerlehrling Avatar von Werwolf
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    Das scheint normal zu sein. Ich wohne in meiner Studentenbude in HH, bin aber bei meinen Eltern in S-H gemeldet.
    ÄK HH sagt: Nee, Sie sind ja in S-H gemeldet, dann müssen Sie sich da auch anmelden.
    ÄK S-H sagt: Naja, aber Sie wohnen ja eigentlich in HH und werden da ja wahrscheinlich auch arbeiten, dann melden Sie sich mal lieber in HH an. Wir könnten das hier zwar machen, aber das dauert ja, und wenn Sie dann in ein paar Wochen einen Job in HH haben, müssen Sie sich ummelden, etc.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Keiner will mich, bin bisher noch bei keiner ÄK gemeldet.
    Ich hätte halt nicht so dämlich sein sollen nachzufragen. Einfach hingehen (entweder nach HH mit meinem Reisepaß, da steht ja keine Adresse drin, oder nach S-H mit Perso) und anmelden- fertig. Naja, abwarten, wo ich einen Job kriege. Irgendeine Kammer muß mich dann wohl nehmen.



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