Hm, schwierige sache.
Grundsaetzlich muss die AErztekamer dich nicht aufnehmen wenn du im ausland arbeitest und nicht in Deutschland gemeldet bist. Dein Problem: E ist keine Aerztekammer fuer dich zustaendig wenn du wieder zurueck willst und deine Leistungen anerkannt bekommen moechtest. (Z bsp Facharzt). Und dann ist man in der Buerokratischen zwickmuehle: Man will ja zuruck nur wenn die sachen anerkannt werden die man gemacht hat, aber keiner ist zustaendig wenn du nicht schon zurueck bist. Schlupfloch: Die aerztekammer bei der am zuletzt gemeldet war bevor man ins ausland ging ist fuer solche fragen zustaendig.
Ich habe deshalb nach meiner Approbation in meiner Aerztekammer einen Aufnahmeantrag gestellt und gleichzeitig mich wieder rausgemeldet, war also etwa 1,2 sek mitglied meiner aerztekammer. Ab da sind die fuer alle meine Fragen zustaendig bis ich wieder zuruck komme und evt in einem anderen Bundesland mich in der Aerztekammer anmelde. Falls du noch in keiner Kammer gemeldet warst nach deiner Approbation und du noch in D gemeldet bist, dann melde dich schleunigst an. Du musst denen ja nicht erzahlen dass du im ausland einen Job hast, wichtig ist das du dort einmal gemeldet warst. Wenn du keinen Wohnsitz in S-H mehr hast mach vielleicht folgendes: Naestes mal wenn du urlaub hast und deine Eltern/Familie besuchst, melde dich bein Einwohnermeldeamt an, geh zur aerztekammer, melde dich an und wieder ab, und dannn spazier zum Einwohnermeldeamt und melde dich dort wieder an (Erklaer dem sachbearbeiter du haettest dir es anders ueberlegt, oder so. Da kann man kreativ sein. Wie waers mit: oh! in der nachbarstadt sind die Steuern ja viel niedriger...!
Tja, so ist es mit der Buerokratie....
noch fragen?
grep