Du hast Metastasen im Hinterkopf???Original geschrieben von Katrin76
Ich hab auch wgen der Abtropfmetastasen Rueckenmark angekreuzt.... hatte da sowas im Hinterkopf.... keine Ahnung wies da hingekommen ist...
schaumer mal
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ja was weiss denn ich? lol....
Du hast Metastasen im Hinterkopf???Original geschrieben von Katrin76
Ich hab auch wgen der Abtropfmetastasen Rueckenmark angekreuzt.... hatte da sowas im Hinterkopf.... keine Ahnung wies da hingekommen ist...
schaumer mal
Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
Habe folgendes (deutsches) im Netz gefunden von der Uni Düsseldorf:
Da ein Medulloblastom wegen seines infiltrativen Wachstums nie onkologisch radikal reseziert werden kann, ist eine Heilung ohne nachfolgende Strahlentherapie nicht möglich. Da bei jedem Patienten zumindest mit einer okkulten Metastasierung über die Liquorwege gerechnet werden muß, ist eine kraniospinale Bestrahlung des gesamten Liquorraums notwendig. Es werden Dosierungen im Bereich des Hirnschädels und des Spinalkanals zwischen 35 und 36 Gy gefolgt von einer Aufsättigung der hinteren Schädelgrube bis 54 Gy empfohlen (Kortmann et al. 1999). Exakte Richtlinien können dem jeweils aktuellen Therapieprotokoll entnommen werden. Solide ZNS-Metastasen werden nach Möglichkeit lokal bis zu einer Gesamtdosis von 45 bis 50 Gy aufgesättigt.
Hierzu noch ein Abschnitt aus einem "normalen" Lehrbuch (Speer / Gahr: Pädiatrie):
"Bei der kraniospinalen Bestrahlung des gesamten Liquorraumes, d. h. von Gehirn und Rückenmark unter Einschluß der Meningen wird zunächst die "Neuroachse" mit 36 Gy bestrahlt. Anschließend folgt die lokale Tumoraufsättigung mit 20 Gy, die beim Medulloblastom die hintere Schädelgrube einschließt. Sie ist bei Kindern mit einem PNET, aber auch Germinom wegen der Gefahr einer okkulten ZNS-Metastasierung notwendig." (S. 748)
Daraus schließe ich, dass Antwort (C) auf jeden Fall richtig ist.
Die Medi-Learn-Lösung (B) tritt dadurch etwas in den Hintergrund. Wenn ich das mal so ganz primitiv addiere, komme ich auf 56 Gy für den Ort des Primärtumors. Allerdings habe ich wirklich keine Ahnung von Strahlentherapie, so dass ich nicht beurteilen kann, ob das zulässig ist, es einfach zu addieren.
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in R. Sauer: "Strahlentherapie für MTA-R" steht:
"... Radiotherapie stellt beim Medulloblastom die wichtigste Behandlungsmethode dar. Erst durch die simultane Bestrahlung des Tumorbetts und des gesamten Liquorraums wurden Dauerheilungen erreicht."
und weiter:
"Dosis: 55-56Gy... auf die hintere Schädelgrube, 36-40Gy... auf den gesamten Liquorraum."
halt ich für eine eindeutige Aussage: -> Antwort C ist richtig !!