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Also ich versteh´das nicht!
Laut dem "Buddeberg/Willi", Psychosoziale Medizin, 2.Auflage , S. 132 Thema"Übergangsphänomene" ist das so erklärt:
"... Auch später greift ein Kind in Situationen, in denen die Betreuungsperson nicht anwesend ist, wie z.B. Trennungen oder beim Schlafengehen auf ERSATZOBJEKTE, nach Winnicott "ÜBERGANGSOBJEKTE", zurück."
Also ist hier doch dieselbe Variable durch zwei Begriffe gekennzeichnet.
Antwort A müßte demzufolge genauso zulässig sein.