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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Jetzt bin ich komplett verwirrt.


    Die Krankenversicherung ist der Rentenversicherungsträger????????????



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  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Unregistriert
    siehe dazu:

    http://www.bmgs.bund.de/download/ges.../sgb05x275.htm

    da steht begutachtung und beratung und weiter unten (sucht mal im dokument) steht anschlussheilbehandlung.

    ist doch wohl ein beweis oder?

    ausserdem ist B doch "weniger richtig" (sie legen es ja nicht fest) als A, oder?
    Ich bin - da andernfalls A und B richtig wären - weiterhin für die Rentenversicherung (D).
    Aus Ralph Brennecke, Lehrbuch Sozialmedizin, Kap 4.3.4f:
    "Der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Rentenversicherung... erstreckt sich auf berufsfördernde und medizinische Rehabitilationsmaßnahmen für Erwerbstätige..." - Er ist berufstätig
    ...
    "Zu den Leistungsrechtlichen Voraussetzungen in der GRV gehören unter anderem Mindestversicherungszeiten". - Das ist mit 17 Jahren Mitgliedschaft erfüllt.
    ...
    "Bei der Beurteilung der notwendigen Reha-Maßnahme... muss berücksichtigt werden, ob nicht ein anderer Leistungsträger zuständig ist. Insbesondere bei Erwerbstätigen muss geprüft werden, ob der gesetzliche Rentenversicherungsträger vorrangig leistungspflichtig ist".

    Aus meiner Sicht also D - Bei Arbeitsunfall wäre die BG zuständig, bei Erwerbstätigen die GRV, trifft beides NICHT zu, dann die GKV.

    PS: Hab mündlich Sozialmedizin - nicht dass ihr denkt, ich spinne



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  3. #18
    Beppo
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    Hi,

    sind die Leute noch im Arbeitsleben (wie hier) zahlt der Rentenversicherungsträger- hier vermutlich nach dem beliebten Prinzip "Reha vor Rente".
    Soweit ich das im Internet nachlesen konnte ist die Krankenversicherung für die Anschlußheilbehandlung zuständig, sobald die Leute Rentner sind, die Rentenversicherung hat hier wohl kein Interesse mehr an der Reha, weil die Leute ja eh schon Rente bekommen.
    Würde auch erklären, warum die sich eigentlich ausschließenden Antworten A und B beide nicht richtig sind.

    Viele Grüße



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