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Hi,
sind die Leute noch im Arbeitsleben (wie hier) zahlt der Rentenversicherungsträger- hier vermutlich nach dem beliebten Prinzip "Reha vor Rente".
Soweit ich das im Internet nachlesen konnte ist die Krankenversicherung für die Anschlußheilbehandlung zuständig, sobald die Leute Rentner sind, die Rentenversicherung hat hier wohl kein Interesse mehr an der Reha, weil die Leute ja eh schon Rente bekommen.
Würde auch erklären, warum die sich eigentlich ausschließenden Antworten A und B beide nicht richtig sind.
Viele Grüße