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Zitat von
Unregistriert
Also, ich dachte bisher auch immer, gerade solange man noch wieder arbeiten kann, zahlt sowas alles die Krankenkasse?!?! hab mir auch mal das Kreuzband gerissen und die einzigen die da nachgefragt haben war die Krankenkasse... dachte die wären bei so viel Interesse dann auch die die das bezahlen??
Das ist mir TOTAL neu,dass das die rentenkasse plötzlich zahlen soll?!?! hab ich all die Altfragen so falsch in Erinnerung?!?
Es geht ja hier um eine AHB, also eine spezielle Form der Rehabilitation. Für diese ist bei Berufstätigen fast immer der Rentenversicherungsträger zuständig. Ist ja auch logisch, denn dieser hat Interesse, dass der Pat. wieder möglichst vollständig erwerbsfähig wird.
Bei Rentnern hingegen ist die Krankenkasse für die AHB zuständig, da der Pat. ja ohnehin schon Rente bekommt. Durch eine Reha lässt sich der Rentenanspruch somit nicht mehr verkürzen. Das Hauptinteresse, dass der Pat. wieder gesund wird, hat dann die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung, denn erstere muss ja für alle Gesundheitskosten aufkommen.
So ist es eben dann auch geregelt. Also ist D richtig. Über den Antrag entscheidet dann die Rentenversicherung selbst. Nur wenn ausnahmsweise die Krankenkasse zuständig ist (wie z. B. bei einem Rentner), kommt der MDK als Entscheidungsträger ins Spiel.