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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Avatar von Radiofreak
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    OÄ Radiologie
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    Hallo!

    Wie so einige von Euch stehe auch ich kurz vor dem 3. Stex und sehe mich mit einer Reihe von bürokratischen Akten konfrontiert, die mich gerade ein wenig überfordern... Entschuldigt schon einmal im Voraus, falls meine Fragen banal klingen sollten, aber ich habe echt keine Ahnung....

    Also, wie z.B. die Niere werde auch ich meine Assizeit in der Schweiz starten. Aus einem anderen Posting habe ich schon entnommen, dass man sich auf jedem Fall bei einer Ärztekammer schon mal Aktenkundig gemacht haben sollte. Da ich meinen Hauptwohnsitz in D behalte, ist das auch kein Problem. Nun aber mal eine ganz blöde Frage: was habe ich davon, Mitglied in der Ärztekammer zu sein? Ist es nur, damit man auf der sicheren Seite ist, was die Anerkennung von Auslandstätigkeiten angeht oder was steckt da sonst noch hinter? Und wie läuft das mit der Anmeldung, geht man da einfach hin und zeigt seinen Ausweis + Approbation?

    Freue mich auf Eure Anworten!

    Schönen Samstag noch!

    Radiofreak



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Semester:
    genug
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    7.026
    Zitat Zitat von Radiofreak
    was habe ich davon, Mitglied in der Ärztekammer zu sein?
    MUSS man da als Arzt in D nicht sogar Mitgleid sein ? Was DU davon hast ? Du erhälst für vergleichsweise viel zu viel Geld an Beitragszahlung das Bundesärzteblatt
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #3
    Premium Mitglied Avatar von Radiofreak
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    03.03.2005
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    OÄ Radiologie
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    142
    Ob ich zwangsweise Mitglied sein muss, ist mir eben nicht klar und im Netz habe ich auch noch nicht wirklich darauf eine Antwort gefunden. Da ich zunächst im Ausland arbeiten werde, muss ich aber wohl wahrscheinlich nicht zwingend in der deutschen Ärztekammer sein. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass man sich nur Auslandstätigkeiten anrechnen kann, wenn man MItglied einer Ärztekammer ist. Nun frage ich mich, ob man WÄHREND der Tätigkeit Mitglied sein muss oder erst zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Annerkennung. Ich möchte auf jedem Fall den dt. Facharzt machen, aber die laut Weiterbildungsordnung 4 möglichen Jahre im Ausland verbringen (wahrscheinlich). Wenn ich die Jahre nur als Kammermitglied anerkannt bekomme, muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, lieber wäre es mir natürlich, wenn ich da herum käme, denn auf die tolle Zeitschrift kann ich gut und gerne verzichten... Wie hoch ist eigentlich derzeit der Mitgliedsbeitrag?

    Gruß
    Radiofreak



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  4. #4
    Betäuber Avatar von Defi B.
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    Hat fertig!
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    Zitat Zitat von Radiofreak
    Wie hoch ist eigentlich derzeit der Mitgliedsbeitrag?
    Der Kammerbeitrag richtet sich nach dem Brutto-Einkommen, das man aus ärztlicher Tätigkeit erlangt. Für einen "Anfänger" bedeutet das etwa 180-200€ p.a. bei 35.000 bis 40.000 € Brutto-Jahresgehalt. Ob allerdings die Beiträge je nach Landesärztekammer variieren, weiß ich grad nich ;)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    (fast) Allgemeinärztin
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    Hallo,

    also, das mit dem Mitgliedsbeitrag der Ärztekammer stimmt zumindest schon mal nicht für die Ärztekammer Nordrhein:

    in den ersten Jahren der Berufstätigkeit, als man noch AiP war, mußte man nur den zweitniedrigsten Beitrag zahlen, es handelte sich dabei um gerade mal € 20,-!!

    Die Berechnung richtete sich nach den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr, im Jahr 2005 also aus den Einkünften für 2003!
    Für Leute, die in diesem Jahr oder dem Jahr davor erstmals ärztlich tätig wurden, war der Beitrag sehr gering.
    Ich bin nunmehr in meinem vierten Jahr tätig, bin aber erst in der dritten Stufe eingestuft, da ich im Jahre 2003 noch AiP war und somit meine Einkünfte abzüglich! der Werbungskosten in Deutschland noch sehr gering waren. Dies sind € 81,- Beitrag pro Jahr!

    Durch den Wegfall des AiP liegt der Fall aber eventuell wieder anders, Berufsanfänger in den ersten zwei Jahren werden da aber wohl gesondert berücksichtigt.

    Also, wegen des Beitrages würde ich mir nicht so viele Sorgen machen, für Leute, die im Ausland tätig sind, gelten da bezüglich des Beitrages auch noch andere Regeln.

    Salut, Francamour



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