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Ah..habe die Passage gefunden...ist auch so in der von SH zu finden. Jedoch verstehe ich die Passage so:
- wenn eine Ausbildung AUSSERHALB EU (EWG, Staaten die gleichgestelt sind wie zB Schweiz) angerechnet werden soll, muss ein 12 monatiger teil in D abgeleistet werden
- gleiches gilt, wenn Nicht EU Bürger in EU Ländern eine Weiterbildung anstreben und in D das Diplom erhalten wollen.
Damit ist der deutsche, der in Frankreich, Schweiz oder Norwegen seine Ausbildung macht, aber den deutschen FA haben möchte, NICHT an ein Weiterbildungsjahr in D gebunden!!!
Sieht das jemand anders?
gruesse, die niere
“Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)