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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Betäuber Avatar von Defi B.
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    Hat fertig!
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    Wie das mit dem AiP berücksichtigt wird/wurde weiß ich nicht, da mich das nicht mehr betrifft. Ich mußte vor kurzem meine Selbsteinstufung abgeben und bin bei 185€ "gelandet", im Vorvorjahr war ich halt noch Student und muß daher meine voraussichtlichen Einkünfte für 2005 zugrundelegen. Was ich in der Einkommensteuererklärung noch an Werbungskosten o.ä. absetzen kann weiß ich nicht, notfalls bekomme ich halt Kohle von der Ärztekammer zurück



  2. #7
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Ich geb mal meinen Senf dazu:

    - Eigentlich ist es nicht erlaubt, dass Du (ausser als Grenzgänger) deinen Hauptwohnsitz in D behälst, obwohl du in CH wohnst und arbeitest. Hofft du nur darauf nicht erwischt zu werden oder hast du da eine offizielle Regelung gefunden? Das ganze macht riesige Schwierigkeiten, wenn es an die Steuererklärung geht...aber erzähl doch mal, bitte.
    - Zur Ärztekammer: Man muss während seines Auslandsaufenthaltes nicht Mitglied sein und es gibt bis auf den Arztausweis (der einfach ein wenig kleiner als die kopierte Approbation ist) auch keine echten Vorteile (hab zumindest noch keine gefunden). Man kann aber freiwilliges Mitglied in bestimmten ÄK bleiben (zB HH), wenn man möchte.
    - Wo hast Du das her mit den maximalen 4 Jahren Auslandsaufenthalt bei der Facharztausbildung? Ist für mich natürlich auch interessant, da ich noch immer zweigleisig fahre (sprich dt. FA und FMH)
    - Als Arzt in D MUSS man in der deutschen ÄK Mitglied sein...geht garnicht anders...auch weil daran die Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung hängt


    gruesse, die gespannte niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    1. Habe gerade die Steuererklärung für 2004 gemacht und dabei festgestellt, dass ich nur 12 € für die Ärztekammer (Nordwürttemberg) gezahlt habe.

    2. Kann jedem, der im Ausland arbeitet und den deutschen FA machen möchte, nur empfehlen, freiwillig (!) Mitglied in der Ärztekammer zu bleiben. Besonders dann, wenn die Facharztprüfung während der Auslandszeit abgelegt werden soll. Es ist nämlich möglich, dass man dann überhaupt nicht mehr zurück in die Ärztekammer kommt, wenn man nicht freiwilliges Mitglied geblieben ist (einem Freund genau so passiert). Und dann war's das mit dem deutschen FA. Im Ausland kann das richtig teuer werden (z. B. FMH-Prüfung).



  4. #9
    Premium Mitglied Avatar von Radiofreak
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    142
    Hallo Niere!

    Ja, das ist alles ein wenig verzwickt, deswegen habe ich in den letzten Wochen mal genau die ganzen Gesetze und Vorschriften studiert.

    Zunächst mal zum Hauptwohnsitz: ich falle in der Tat unter die sogenannte "Grenzgängerregel", obwohl ich unter der Woche in der Schweiz bin. Um als Grenzgänger zu gelten, muss mal laut Gesetz mindestens 1 Mal pro Woche in dem Land mit dem Hauptwohnsitz sein und das trifft auf mich zu.

    Was den Facharzt bzw. FMH angeht, so muss ich sagen, dass ich am Anfang auch zweigleisig fahren werde, da es in der Schweiz erwünscht ist, ich aber sehr dazu tendiere, nur den deutschen Facharzt zu machen, weil der 1. nur 5 Jahre ist und 2. ich kein Fremdjahr brauche, wo mir im Moment der Sinn nicht nach steht. Ich habe das mit den 4 Jahren, die im Ausland möglich sind, in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein gelesen, die im Moment noch für mich zuständig ist. Da steht drin, dass man mindestens 12 Monate in D absolviert haben muss und wie ich das verstanden habe, gilt das für alle Fachrichtungen.

    Also wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, sollte ich schauen, mich nun noch fix bei der Ärztekammer zu registrieren und dann kurz bevor ich in die Schweiz gehe, mich dort wieder abmelden, da ich während meiner Zeit im Ausland ja nichts von einer Mitgliedschaft dort habe (außer dass ich 200 Euro pro Jahr vergeude).
    Muss man in der SChweiz eigentlich in eine ähnliche Vereinigung rein? Wie hast Du das eigentlich mit der Krankenversicherung gemacht?

    Viele Grüße

    Radiofreak



  5. #10
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Zitat Zitat von FataMorgana
    2. Kann jedem, der im Ausland arbeitet und den deutschen FA machen möchte, nur empfehlen, freiwillig (!) Mitglied in der Ärztekammer zu bleiben.
    Das grosse Problem ist aber, wenn man niemals Mitglied war (also nach dem Stuium direkt in CH angefangen hat und dies die ÄK auch gleich erfahren hat), dann hat man grosse Probleme eine freiweillige Mitgliedschaft zu BEKOMMEN. Weder in Schleswig-Holstein, noch in Hamburg ist dies möglich. Wer kann mir ggf. weiterhelfen und mir eine ÄK nennen, wo der Eintritt in eine freiwillige Mitgliedschaft noch möglich ist.

    In der Schweiz kann man, muss aber nicht Mitglied der FMH werden...zumindest ist es am Anfang so. Im Versorgungswerk ist man jedoch autoamtisch Mitglied und entrichtet dort seinen Beitrag, den man aber zu 100% auf das deutsche System übertragen lassen kann, wenn man wieder zurückkehrt.

    Bei der KV gibt es eigentlich drei Möglichkeiten:
    In CH Befreiung und in D eine private KV
    In CH Mitglied sein,eine hohe Franchise wählen und eine Auslands-KV für ca. 30-50 EUR/Monat abschliessen
    In CH einfach eine schweizer Versicherung abschliessen (dazu war ich aufgrund meiner Gesundheitsabgaben leider gezwungen)

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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