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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    17.04.2005
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    Ich warte noch auf eure Antworten und Vorschläge



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  2. #12
    Tötet Schnappi!!
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    Hilfe! Ich bin Arzt!
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    Vorsicht: Wenn in deiner Uni nur drei Klausurversuche vorgesehen sind (siehe Studienordnung). Dann bringt dir ein Uniwechsel nichts mehr!!!!!!
    In allen Studienordnungen steht nämlich, daß sie einen nur nehmen, wenn man an seiner vorhergehenden Uni noch mindestens einen Versuch hat. Da bringt die auch die Härtefallklausel nichts, da dies kein regulärer Versuch ist.
    Ausland bringt dann auch nichts mehr, da man in Deutschland dann endgültiger Nichtbesteher ist, und man keine Approbation mehr erhält (siehe AO)!!

    Ich will hier keine Panik verbreiten, aber ich habe mich als Studentenvertreter Jahr lang mit dieser Thematik rumgeschlagen.

    Ich drücke dir die Daumen, daß es mit dem Härtfallantrag doch klappt!!!



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  3. #13
    Ole,ole es geht weiter!
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    99
    in göttingen ist uns gesagt worden, dass man den schein dann nicht mehr machen nach der neuen AO an der jeweiligen uni, daher müsse man den schein an einer anderen uni machen. jedoch ist uns nicht gesagt worden, dass man keine approbation mehr erhält!



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  4. #14
    Tötet Schnappi!!
    Mitglied seit
    22.03.2005
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    Homburg
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    Hilfe! Ich bin Arzt!
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    Jeder wie er es glauben möchte.

    Schau dir mal den Rückmelde- bzw. Einschreibebogen deiner Fakultät an. Da findest du bestimmt die Frage:

    Haben Sie im letzten Semester einen Prüfungsanspruch verloren () Ja () Nein

    Manche Fakultäten haben sich nicht die Mühe gemacht die Wiederholbarkeit von "Auswärtigen" in der Studienordnung zu regeln.... das steht dann in der Veranstaltungsordnung (z.B. Biochemie, Anatomie usw.).
    EIn Beispiel dafür ist die Anatomie in Marburg.

    Schau mal beim Referat Lehre nach. Da findest du im Merkblatt "Studium in Göttingen" das auch ein nochmaliges Medizinstudium nicht zur Wiederholung von Veranstaltungen berechtigt.... man sieht in welche Richtung es geht.


    ÄAppO und Bundesärzteordnung regelen die Approbationserteilung: Stichwort --> endgültiger Nicht- Besteher....

    Es gibt nichts schlimmeres als die "Buschtrommel". Ich habe schon Beratungsgespräche erlebt, wo es Studenten selbst Vertreter der Studienkommission nicht glauben wollten.

    Sollte ich allerdings in allem was ich gesagt habe neuderings falsch liegen, würde mich dies nicht unglücklich machen; allerdings habe ich wenig Hoffnung.
    Geändert von fbkkl75 (05.05.2005 um 10:28 Uhr)



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  5. #15
    alter ego Avatar von Hanne
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    06.04.2005
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    Ich würde mich trotzdem bei anderen Universitäten bewerben. Meiner Meinung bezieht sich die Frage nach verlorenem Prüfungsanspruch auf die Staatsexamina bzw. das Physikum.Bei einigen Universitäten ist die Anzahl der Versuche pro Fach (noch) nicht begrenzt (z.B. Giessen).Wie sollte man seinen Prüfungsanspruch verlieren können, wenn für dortige Studenten keine begrenzte Teilnahme an Prüfungen vorgesehen ist? (Allerdings muß man das Praktikum wiederholen für jede 2 nicht bestandenen Klausuren). Auch gibt es in Giessen bisher keine starren Regelungen ffür die Aufnahme von Studenten höherer Semester. Wahrscheinlich haben sie einen riesigen Ermessensspielraum. Ich würde persönlich bei Frau Frank im Dekanat vorsprechen (sehr sympathisch).
    Gruß
    Hanne



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