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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Also ich habe mich für eine Klage zum 2.Semester entschieden und da sollen die Chancen besser sein als im ersten Semester.
    Ach ja und bisher haben meine Eltern 1500 € Honorarkosten an den Anwalt überwiesen. Wir haben uns für eine Klage gegen 15 Universitäten entschieden. Mal sehen, ob was daraus wird...
    Geändert von FredTheDread (23.04.2005 um 11:49 Uhr)



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  2. #12
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    hier diskutieren leute ueber themen wie einklagen die echt mal sowas von null ahnung haben... das is traurig...

    @ schneewittche: alleine klagen (ohne anwalt) macht null sinn da du spaetestens im 2. verfahren einen brauchst und im ersten heutzutage keine plaetze mehr vergeben sind. wer ohne anwalt klagt macht sich nen billigen scherz aber bekommt 100%-tib heutzutage keinen platz mehr!

    @ luckyluke: deine rechnung is sowas von muell. eine darf keine entschaedigungen verlangen. immerhin verklagst du sie auf ein faktum hin was letztendlich fast immer stimmt... bist also im recht. und selbst wenn nicht darf sie sich nicht entschaedigen lassen...
    man muss pro verklagter uni ca. 50-75€ verwaltungsgebuehren berechnen. teuer wirds wenn sich die gegenuni anwaltlich vertreten laesst (berlin, rostock etc...) ansonsten macht das honoror fuer den eigenen anwalt den grossteil... und die gerichtskosten... (ca. 150-200€ pro uni)
    was du da vorrechnest is absolut aus der luft gegriffen und das hat dir nie im leben ein anwalt so gesagt....!
    dann hast du's falsch verstanden.

    aber diskutiert ruhig weiter... unwissen ist auch ein wissen...



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  3. #13
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    http://www.zimmerling.de/informationen/infos.htm
    da steht am ende der seite, mit viel man rechnen muss...
    @honny und du siehst, dass deine rechnung müll is
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  4. #14
    kleines Flatterchen Avatar von Schneewitche
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    Zitat Zitat von Honny
    @ schneewittche: alleine klagen (ohne anwalt) macht null sinn da du spaetestens im 2. verfahren einen brauchst und im ersten heutzutage keine plaetze mehr vergeben sind. wer ohne anwalt klagt macht sich nen billigen scherz aber bekommt 100%-tib heutzutage keinen platz mehr!
    Man braucht erst bei den Vehandlungen, wo man persönlich erscheinen muß einen Anwalt, alles andere läuft schriftlich über das Verwaltungsgericht und es ist definitiv kein Anwalt nötig. Natürlich sollte man Unis mit Gegenanwalt aus lassen, aber wenn man nicht zu viel Geld investieren will ist das ja nun selbstredend so.
    Warum eigentlich so aggresiv? Klär doch einfach, die Leute die an einer Klage sind auf, wenn du bessere Informationen hast.
    So leicht ist die Entscheidung ja nun nicht, was man alles machen kann und möchte, wenn man nicht sofort einen studienplatz bekommt.



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  5. #15
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    @ medifreak: ich habe durch telefonischen wie schriftlicen kontakt zu dr. zimmerling genau diese infos die ich zuvor gepostet habe erhalten. er ist mein anwalt.
    am ende der seite die du verlinkt hast steht gar nix, dann wenigstens den richtigen link reinsetzen.
    der link den du meinst sollte dieser sein: http://www.zimmerling.de/information...serteilung.htm
    und wenn du dir das in ruhe durchliest solltest du das rauslesen was auch ich geschrieben habe. mich wunderts dass du noch von muell-rechnungen sprichst nachdem du solche luegenmaerchen von wegen 1.800€ pro uni wegen entschaedigung und so nem kram in die welt gesetzt hast...
    wenn man keine ahnung hat...

    @ schneewittche: theoretisch braucht man nicht einmal bei verhandlungen wo man persoenlich erscheinen muss einen anwalt, man kann sich auch selbst vertreten. aber darum gings nir nicht, fakt ist, ohne hat man 100%-tig keinen erfolg! in zweiter instanz wird fundiertes wissen gefordert. kannst du nachgucken wie die arbeitszeitverteilung der fachkraefte und die bettenverteilung auf die studienplaetze in den uni--kliniken gehandhabt wird.... mit sowas muss man argumentieren. da werden fakten benoetigt die DU nie bekommst! und dann wird dein antrag abgelehnt wegen ungenuegender beweislast und aus isses! das meinte ich. ohne anwalt kein erfolg! basta!
    und aggressiv bin ich gewesen weil ich es hasse wenn hier leute posten die null ahnung haben und andere dadurch verunsichern bzw. weiss machen es wuerde stimmen was sie sagen. dadurch kommen solche schwachsinns-geruechte hervor wie sie im medizinstudium und deren aufnahmeformalitaeten zuhauf existieren...!

    guten tag



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