@honny....ups mein link war wirklich falsch...naja kann passieren. aber was hab ich wegen irgendwiner entschädigung geschrieben???
@honny....ups mein link war wirklich falsch...naja kann passieren. aber was hab ich wegen irgendwiner entschädigung geschrieben???
Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...
Honny:
Du hast ja Recht, aber koennte man das nicht in einer weniger arroganten und rechthaberischen Art und Weise schreiben?
danke, vielen dankZitat von Dr. Pschy
Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...
Ich habe eine solche Klage selbst (ohne Anwalt) begonnen und habe sie dan abgebrochen, weil ich so nen Platz bekommen habe. Die ganzen Berechnungen mit Tutoren und so viele Profs macht aber das Verwaltungsgericht und nicht der Anwalt. Habe immer die ganzen Unterlagen von denen bekommen (100-150Seiten), damit ich das sehe. war mal interessant zu sehen, wer alles klagt und mit welchem Anwalt *ggg* Dann stand da häufig, das die Klage bei manchen mit Anwalt verfällt, weil Zeugniss und so Sachen nicht rechtzeitig eingereicht wurden. WEiß nicht genau wie das weiter gegangen wäre, aber es kamen die ersten Entscheidungen kurz nach meinem Rückzug. Da hätte ich bei keiner Uni nen Anwalt gebraucht (abr habe ja keine Banwürtenberger Unis und so genommen). Aber das is jetzt auch shcon nen Jahr her undes war ne Klage aufs zweite Semester.
Bin gerne für Verbesserungen offen. Wär ja auch gruselig, wen ich alles weiß Sind halt meine Erfahrungen die ich gemacht habe
@ medifreak: sorry, hatte dich verwechselt, luckyluke hat den kram mit den entschaedigungen geschrieben... aber du hast so aehnlich wie er irgendwie weiterargumentiert oder so und deshalb hab ich euch wohl versehens fuer ein und dieselbe person gehalten. trotzdem ist meine rechnung korrekt soweit (siehe link)
@ dr.pschy: jo sicher geht das, aber dafuer sind andere da
@ schneewittche: zum 2. semester einklagen ist auch schon ne ganz andere sache. sehr viel weniger konkurrenz und andere vorraussetzungen.
zudem gibt es einige unis bzw. bundeslaender - wie ich heute erfahren habe - die auch schon in der zweiten instanz nen anwalt dringend vorschreiben.
da du offensichtlich schon durch deine erstklage (eilverfahren) nen vergleich von der uni vorgeschlagen bekommen hast ist bei dir ja gar kein einziges richtiges verfahren ins rollen gekommen... danach gehts ja erst los. denn dieses eilverfahren wird heutzutage normalerweilse grundsaetzlich abgelehnt, und dann faengt der schbass er an!
insofern haste den harten klage-alltag gar nicht richtig mitbekommen (dein glueck!)... ich habe eher von der klage zum ersten semester an mindestens 15 unis geredet wo man ohne anwalt keine chance hat...