ihr habt euch doch bestimmt schon mit dem thema autorenschaft auseinandergesetzt. wie sieht es da so aus? beansprucht euer betreuer die erstautorenschaft oder überlässt er euch sie?
ich hab da eine konkrete frage und zwar gibt es ja die möglichkeit ein sternchen zb hinter den zweitautor zu setzen, das signalisiert, dass erst und zweitautor gleiche arbeit geleistet haben und dem zweitautor die gleichen punkte erbringt wie dem erstautor. (in frankreich ist das zumindest üblich und da die ganzen journals ja international sind kann ich mir nicht vorstellen dass das NUR in frankreich geht. mein betreuer sagte mir grade allerdings dass es das in deutschland nicht gäbe. wisst ihr dazu was? bzw wo kann ich mich da informieren?)
für mich sind ja die punkte nicht so wichtig im gegensatz zu ihm. nur wegen der bewertung wär es halt sinnvoll für mich erstautor zu sein. da er aber so viel wie möglich punkte braucht würd ich ihm gern vorschlagen, zweitautor zu sein und somit volle punktzahl zu bekommen, sodass wir beide was von haben. oder ist es so, dass nicht die punkte für ihn zählen sondern nur die erstautorenschaft an sich? ich weiß nur wie es in frankreich ist, da braucht man die punkte, aber da es eine habil in deutschland ja nicht gibt, zählen vielleicht nicht die punkte sondern die anzahl an erstautorenschafen?
wär toll wenn da jemand was zu weiß!!!
yoann